Die Recyclingfähigkeit einer Verpackung prüfen: Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat jetzt einen neuen Mindeststandard veröffentlicht, mit dem sich anwenderfreundlich ermitteln lässt, ob eine Verpackung gut zu recyceln ist.
Die ZSVR hat die Ausgabe 2020 des Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht. Sie vereinfacht nun die Anwendung deutlich. Mit einer detaillierten Beschreibung des Prüfverfahrens können Unternehmen ihre Verpackungen nun leichter überprüfen.
In der neuen Fassung werden nun auch technische Innovationen abgebildet, die noch nicht flächendeckend bestehen. Zu diesem Zweck wurde eine dreistufige Systematik zur Überprüfung der jeweils bestehenden Recyclinginfrastruktur eingeführt. Der neue Mindeststandard ist damit in der Ausrichtung jetzt noch dynamischer.
Recyclingfähigkeit: schlecht recycelbare Verbundverpackungen nehmen zu
Die grundlegende Struktur mit drei Standard-Kriterien hat sich in der Praxis klar bewährt. Mit der Prüfung des Vorhandenseins einer Verwertungsinfrastruktur, der Sortier- und Trennbarkeit der Verpackung sowie der Berücksichtigung von Recyclingunverträglichkeiten lässt sich anwenderfreundlich ermitteln, ob eine Verpackung gut zu recyceln ist. Verbundverpackungen aus Papier und Kunststoff werden zunehmend zum Problem.
Leider gebe es aktuell Tendenzen zu Verpackungen, die in puncto Recyclingfähigkeit bestenfalls teilweise verwertet werden können. Die Plastikdebatte, die Single-Use-Plastics-Richtlinie, die europäische Plastiksteuer. Dies alles drängt die Abfallhierarchie mit Abfallvermeidung und -verwertung in den Hintergrund. Stattdessen nehmen im Zuge dieser Diskussionen faserbasierte Verpackungen mit Kunststoffanteil rasant zu. Diverse Unternehmen haben aufgrund der Kritik an Plastikverpackungen auf Papierverpackungen umgestellt. Sie verwenden dabei aber kunststoffbeschichtete Verbunde.
„Der Trend bei den Verbundverpackungen geht klar zu Lasten des Recyclings. Auch wenn eine Verpackung hauptsächlich aus Papier besteht: Sobald eine Kunststoffbeschichtung dazu kommt, wird das Recycling begrenzt. Recyclingfähige Verpackungsalternativen aus Monomaterialien sind aus ökologischen Gesichtspunkten klar zu bevorzugen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Ökologie in der Diskussion wieder die Oberhand gewinnt.“ Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR
Abfallvermeidung als Ziel
Hinzu kommt, dass die Verwertungskapazitäten und -produkte für faserbasierte Verpackungen mit Kunststoff deutlich begrenzt sind. Gunda Rachut: „Die Abfallhierarchie mit der Vermeidung an der Spitze, muss wieder in den Vordergrund gerückt werden. Die ökologische Bewertung einer Verpackungslösung sollte die Grundlage einer Entscheidung sein – dies reicht vom Produktschutz bis hin zur Logistik. Der Mindeststandard hilft die Recyclingfähigkeit zu beurteilen. Wir hoffen, damit einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussionen um Verpackungen zu leisten.“
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat ihren Sitz in Osnabrück. Stifter sind die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Handelsverband Deutschland (HDE), die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen sowie der Markenverband. Die ZSVR sorgt seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 01.01.2019 als beliehene Behörde für mehr Transparenz und Kontrolle beim Verpackungsrecycling. Dazu führt sie ein Verpackungsregister aller gesetzlich verpflichteten Unternehmen aus Industrie und Handel. Sie gleicht Mengen von Herstellern und Systemen ab und sorgt mit Standards für mehr recyclinggerechtes Design bei Verpackungen. Vorstand der Stiftung ist die Juristin Gunda Rachut.
Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister