Die Allianz Verpackung und Umwelt (AVU) warnt vor einer aus ihrer Sicht drohenden Fehlsteuerung im Referentenentwurf zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Der Vorschlag des Bundesumweltministeriums zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) könne zusätzliche Bürokratiekosten und rechtliche Unsicherheiten für Unternehmen verursachen und lasse Chancen zur Förderung nachhaltiger Verpackungen ungenutzt.
Im Kern kritisiert die AVU, dass der Entwurf über die EU-Vorgaben hinausgeht: Zusätzlich zur Übertragung der PPWR in deutsches Recht sei die Gründung einer Organisation geplant, die Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegsystemen finanziell unterstützen soll. Die jährlichen Kosten von rund 90 Millionen Euro sollen nach Darstellung der AVU die Verpackungshersteller tragen.
Geplante Organisation für Mehrwegförderung als Streitpunkt
Nach Angaben der AVU ist eine solche Organisation in der PPWR nicht vorgesehen, was bereits auf breiter Front Kritik nach sich zog. Der AVU-Vorsitzende Carl Dominik Klepper sagt dazu wörtlich: „Eine solche Organisation ist in der PPWR nicht vorgesehen und läuft einer möglichst schlanken Umsetzung und damit auch den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zuwider. Sie führt zu hohen Zusatzkosten, die am Ende auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückfallen. Dies steht in einem völligen Missverhältnis zum erwartbaren Mehrwert für die Kreislaufwirtschaft und verkennt, dass es bereits eine Vielzahl von Initiativen für nachhaltigen Umgang mit Verpackungen gibt.“
Forderung nach stärkeren Anreizen für recyclingfähige Verpackungen und Rezyklateinsatz
Zudem sieht die AVU Nachbesserungsbedarf bei der Ausgestaltung von Anreizen für nachhaltigere Verpackungen. Aus Sicht des Verbandes sollte der Entwurf die Gelegenheit nutzen, „endlich wirksame Anreize“ für sehr gut recyclingfähige Verpackungen und Verpackungen mit Rezyklatanteil zu schaffen. Klepper wird mit den Worten zitiert: „Die deutschen Regelungen sollten so bald wie möglich weiterentwickelt werden, die Pläne liegen auf dem Tisch. Jahrelang auf die Umsetzung von EU-Vorgaben zu warten, wie es der Gesetzesentwurf vorsieht, ist halbherzig und bremst Hersteller nachhaltiger Verpackungslösungen aus.“
Die AVU fordert in diesem Zusammenhang eine gezielte finanzielle Besserstellung von nachweislich sehr gut zu recycelnden Verpackungen im Rahmen des neuen VerpackDG. Dies solle nach Darstellung des Verbandes auch zur Bewältigung der aktuellen Krise der Recyclingwirtschaft beitragen, indem Recyclingmaterial gegenüber Neumaterial aus Kostensicht attraktiver werde.
Definitionswechsel beim „Hersteller“: AVU plädiert für Verschiebung auf 2027
Kritik übt die AVU außerdem an der vorgesehenen Änderung der Definition des „Herstellers“ von Verpackungen Mitte 2026. Eine solche Umstellung „mitten im Jahr“ bedeute aus Sicht des Verbandes zusätzliche Bürokratie für die dualen Systeme. Klepper erklärt: „Was wie eine Formalität klingt, hat weitreichende Konsequenzen: Durch die neue EU-Definition müssen für 40 Prozent der Verbraucherverpackungen andere Hersteller als bisher für die Entsorgung ihrer Verpackungen finanziell in die Pflicht genommen werden. Diese Mammutaufgabe kann das Gesamtsystem der Verpackungsentsorgung in Deutschland gefährden.“ Die AVU empfiehlt, den Definitionswechsel erst zum Jahr 2027 vorzusehen und dies über eine Übergangsregelung im VerpackDG abzusichern.
Laut Mitteilung soll das VerpackDG Anfang 2026 im parlamentarischen Verfahren beschlossen werden und im August 2026 in Kraft treten.
Quelle: AVU



