Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag zum Entwurf eines neuen Verpackungsrechts-Durchführungsgesetzes Stellung genommen. Ziel ist es, das deutsche Recht an die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) anzupassen – möglichst ohne zusätzliche Bürokratie für Unternehmen.
Der Bundesrat hat zum Entwurf des neuen Verpackungsrechts-Durchführungsgesetzes Stellung genommen. Die Länderkammer unterstützt das Ziel, das deutsche Verpackungsrecht an die EU-Verpackungsverordnung anzupassen, ohne zusätzliche Bürokratie aufzubauen. Zugleich fordert sie in einzelnen Punkten Nachschärfungen, etwa bei ökologischen Anreizen und der praktischen Vollziehbarkeit.
Mit dem geplanten Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz soll das bisherige Verpackungsgesetz an die EU-Verpackungsverordnung 2025/40 angepasst werden, die seit Februar 2025 in Kraft ist und ab August 2026 unmittelbar gilt. Nach dem Gesetzentwurf sollen bewährte nationale Strukturen weitgehend erhalten bleiben, insbesondere bei der erweiterten Herstellerverantwortung, der Systembeteiligung und den Meldeprozessen. Der Bundesrat trägt diesen Grundansatz mit, mahnt aber an mehreren Stellen Änderungen an.
Bundesrat pocht auf Bürokratieabbau
In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, dass die nationale Umsetzung nicht über die europarechtlichen Anforderungen hinausgehen dürfe. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollten nicht durch zusätzliche Zulassungs-, Dokumentations- oder Berichtspflichten belastet werden. Die Bundesregierung solle deshalb prüfen, ob neue Pflichten für Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen sowie zusätzliche Finanzierungsregelungen für die Zentrale Stelle Verpackungsregister tatsächlich erforderlich seien oder bürokratieärmer ausgestaltet werden könnten.
Auch bei einzelnen Detailregelungen verlangt die Länderkammer eine praktikablere Ausgestaltung. So spricht sie sich unter anderem für Übergangsregelungen im laufenden Kalenderjahr aus, um Finanzierungslücken bei den dualen Systemen zu vermeiden. Zudem sollen Kommunen im Gesetz ausdrücklich genannt werden, wenn es um Auflagen zur Abfallvermeidung und -verwertung bei der Nutzung öffentlicher Flächen geht.
Mehr Gewicht für ökologische Steuerung
Inhaltlich setzt der Bundesrat einen Schwerpunkt auf die ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte. Aus Sicht der Länderkammer hat die bisherige Regelung zu wenig Lenkungswirkung entfaltet. Künftig solle sich die Recyclingfähigkeit von Verpackungen stärker in den Systementgelten niederschlagen. Zudem solle geprüft werden, ob auch der Einsatz von Post-Consumer-Rezyklaten stärker berücksichtigt werden kann.
Lebenszyklus statt pauschaler Mehrwegvorrang
Der Bundesrat setzt zudem auf eine stärker lebenszyklusbasierte Bewertung von Verpackungssystemen. In der Stellungnahme heißt es, auch hochwertige, recyclingfähige Einwegverpackungen könnten je nach Einsatzkontext ökologisch gleichwertig oder im Einzelfall sogar vorteilhafter sein als Mehrwegverpackungen. Maßgeblich seien der gesamte Lebenszyklus sowie der konkrete Energie-, Ressourcen- und Transportaufwand.
Daneben spricht sich der Bundesrat für weitere ökonomische Anreize zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft aus. Dazu zählen aus Sicht der Länder nicht nur recyclinggerechte Entgelte, sondern auch verlässliche Nachfragemärkte für Rezyklate. Genannt werden etwa Impulse über die öffentliche Beschaffung oder europäische Mindestrezyklatquoten für weitere Produktgruppen.
Branche warnt vor Überregulierung
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) begrüßt einzelne Ansätze wie die stärkere ökologische Ausgestaltung der Systementgelte. Diese sogenannte Ökomodulation könne laut Verband wichtige Anreize für recyclinggerechtes Verpackungsdesign schaffen und Investitionen in die Kreislaufwirtschaft fördern.
Kritisch bewertet der BDE insbesondere Vorschläge zur Verschiebung von Recyclingquoten zugunsten des chemischen Recyclings. Die Recyclingquote systempflichtiger Kunststoffverpackungen habe 2024 bereits bei knapp 71 Prozent gelegen und sei ausschließlich werkstofflich erreicht worden. Eine Verschiebung innerhalb derselben Gesamtquote schaffe aus Sicht des BDE kein zusätzliches Recycling, sondern entziehe dem bestehenden System wichtige Stoffströme. Auch eine häufige Überprüfung der Quoten könne die Planungssicherheit für Investitionen beeinträchtigen.
Keine „Goldplating“-Effekte
Gleichzeitig warnt der Verband vor sogenannten „Goldplating“-Effekten, also nationalen Regelungen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen. Dazu zählt er zusätzliche Berichtspflichten, ein mögliches einseitiges Entgeltfestsetzungsrecht für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie erhöhte Anforderungen, die nicht unmittelbar aus der EU-Verordnung folgen. Der Verband warnt in diesem Zusammenhang vor sogenanntem Goldplating und vor Wettbewerbsnachteilen für den Standort Deutschland.
Unterm Strich unterstützt der Bundesrat die Anpassung des deutschen Verpackungsrechts an die EU-Verpackungsverordnung, will dabei aber stärker zwischen ökologischer Wirkung, wirtschaftlicher Umsetzbarkeit und bürokratischer Belastung abwägen. Für die Verpackungswirtschaft dürfte damit entscheidend werden, wie die Bundesregierung die zahlreichen Prüfbitten und Änderungsvorschläge im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgreift.
Quelle: Bundesrat; BDE





