Deutsche Umwelthilfe kritisiert EU-Verpackungsverordnung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet die vom Umweltausschuss des EU-Parlaments verabschiedete Position zur PPWR als ambitionslos und enttäuschend. Auch Verbände der Verpackungsindustrie übten Kritik.
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(Bild: Jasmin Sessler/unsplash)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet die vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedete Position zum Vorschlag für die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) als ambitionslos und enttäuschend. Kritik kam auch von anderen Verbänden.

Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bleiben insbesondere die Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegverpackungen weit hinter den Vorschlägen der EU-Kommission zurück. So würden die geplanten Änderungen vorsehen, Mehrwegquoten für Takeaway-Verpackungen zu streiche. Sie öffneten außerdem weitere Schlupflöcher für Einweg-Papierverpackungen. Auch EU-weite Ziele zur getrennten Sammlung von Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen für ein besseres Recycling seien abgeschwächt worden. Die DUH fordert die Abgeordneten des EU-Parlaments auf, bei der anstehenden Plenarabstimmung Ende November ein weiteres Aufweichen der EU-Verpackungsverordnung zu verhindern.

„Ich bin entsetzt über die beispiellose Ambitionslosigkeit und Verwässerung des Gesetzesentwurfs. Offensichtlich hat der Lobbydruck der Einweg-Industrie auf die EU-Abgeordneten in den vergangenen Monaten Wirkung gezeigt. Mit fragwürdigen Studien, Werbekampagnen und sogar Plakatierungen in den Straßen von Brüssel hat die Einweg-Lobby alle Register gezogen, um Einweg grün zu waschen und verbindliche Mehrwegvorgaben zu verhindern. Mit Erfolg – Mehrwegquoten für Takeaway-Verpackungen wurden komplett gestrichen, vorgesehen ist lediglich eine Pflicht zum Mehrwegangebot für Getränke in der Gastronomie. Eine Maßnahme, die kaum Anreize für Gastronomiebetriebe und Verbraucherinnen und Verbraucher setzt. Und obwohl die Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen leicht angehoben wurden, soll nur der Handel verpflichtend Mehrweggetränke anbieten. Getränkeproduzenten müssen keine Mehrwegquoten erfüllen, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen. Dadurch wird die Chance verpasst, dass Getränkegiganten wie Coca-Cola, Red Bull, Nestlé und Co. von ihrer Einweg-Strategie abweichen und zwingend in Mehrweggetränkeflaschen abfüllen müssen. Wenn wir in der EU wirklich Verpackungsabfälle reduzieren wollen, muss das Plenum des EU-Parlaments deutlich gegensteuern.“

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin

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Aus Sicht der DUH macht der Umweltausschuss zudem das geplante Einweg-Verpackungsverbot für den Vor-Ort-Verzehr in der Gastronomie quasi unwirksam, indem ein Großteil der Gastronomiebetriebe ausgenommen werden soll. Auch die Vorgaben für mehr unverpacktes Obst und Gemüse in Supermärkten laufen mit den neuen Vorgaben an vielen Stellen ins Leere. Sie sollen nur für Plastik- und Verbundverpackungen, aber nicht für reine Papierverpackungen gelten.

„Statt die Einwegmüllflut konsequent einzudämmen, werden viele der geplanten Änderungen zwar Einweg-Plastikverpackungen beschränken, aber den Anstieg von Papierverpackungen zur Folge haben. Das ist keine gute Entwicklung, die europäischen Wälder stoßen aufgrund des gestiegenen Papierbedarfs bereits an ihre Grenzen, Brasilien ist inzwischen größter Zellstofflieferant für die EU. Schon heute wird 50 Prozent des gesamten Papierverbrauchs in der EU nur für Verpackungen verwendet, Tendenz steigend. Umweltministerin Steffi Lemke muss durchsetzen, dass die Mehrwegquoten für Transportverpackungen auch für Papierverpackungen gelten.“

Elena Schägg, Leiterin Verpackungen bei der DUH

Die Ambitionen für ein verbessertes Recycling von Verpackungen wurden durch den Umweltausschuss ebenfalls gesenkt. So wurde für die EU-Länder das bis 2029 zu erfüllende Ziel für die Getrenntsammlung von Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen von 90 auf 85 Prozent abgeschwächt. „Die 2019 beschlossene Einwegkunststoffrichtlinie sieht eine getrennte Sammlung von Einweg-Plastikflaschen von 90 Prozent bis 2029 vor. Wir sehen nun einen Widerspruch zur EU-Verpackungsverordnung, die lediglich 85 Prozent verlangt. Wie soll das vereinbar sein? Es ist enttäuschend, dass wir in 2023 scheinbar ambitionslosere Umweltpolitik aus der EU erwarten dürfen als noch vor vier Jahren“, kritisiert Elena Schägg.

Nach dem Umweltausschuss stimmt als nächstes das Plenum des EU-Parlaments voraussichtlich in der Woche vom 20. November über die EU-Verpackungsverordnung ab. Der Umweltrat der EU will im Dezember seine Position beschließen. Anschließend wird die Verordnung im Trilog aus EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Umweltrat verhandelt. Die Verordnung steht unter großem Zeitdruck, um noch in dieser Legislaturperiode des EU-Parlaments abgestimmt zu werden.

FEVE befürchtet Standardisierung von Glasverpackungen

Der europäische Behälterglasverband FEVE begrüßte zwar die Abstimmung des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments, sie bleibe jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Der Verband zeigt sich besorgt darüber, dass die geistigen Eigentumsrechte für Verpackungen nicht geschützt sind. Es bestehe die Gefahr, dass verpackte Produkte zunehmend gleich aussehen, kreative Designs und ikonische Formen allmählich verschwinden werden.

„Wir befürchten, dass dies zu standardisierten Verpackungen und dem allmählichen Niedergang der Markendifferenzierung führen wird. Wir setzen uns dafür ein, dass die mit unseren Kunden vereinbarten Glasverpackungslösungen mit dem minimal erforderlichen Gewicht und Volumen konzipiert werden. Wir sind jedoch der Meinung, dass diese Maßnahme kreative Designs und ikonische Formen von Flaschen, die oft Produkte des kulturellen Erbes widerspiegeln, in Zukunft einschränkt, um sie auf den Markt zu bringen. Dies wird den wirtschaftlichen Wert, den diese Produkte für Europa und darüber hinaus haben, massiv beeinträchtigen.“

Adeline Farrelly, Generalsekretärin von FEVE.

APEAL befürwortet Recycling-Leistungsgrade

APEAL, die Vereinigung der europäischen Hersteller von Verpackungsstahl, begrüßte die Unterstützung des Umweltausschusses als entscheidenden Schritt hin zu einer echten Wiederverwertbarkeit von Verpackungen, insbesondere die Einführung einer Reihe von so genannten „Recycling-Leistungsgraden“, die auf Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung basieren. Abhängig von ihrer Recyclingfähigkeit würden die Verpackungen mit einer Note von A bis E bewertet, wobei A die beste und E die schlechteste Bewertung darstellt. Bei einer Einstufung mit E müsste das Verpackungsformat innerhalb einer bestimmten Frist aus dem Verkehr gezogen

„Die jetzt im PPWR eingeführten Rezyklierbarkeitsklassen sind ein großer Schritt auf dem Weg zu einer echten EU-Kreislaufwirtschaft. Diese Noten sind die ersten ihrer Art und belohnen Verpackungen, die mehrfach recycelt werden können und einem geschlossenen Materialkreislauf zugeführt werden können.“

Alexis Van Maercke, Generalsekretär von APEAL

„Wir sind der festen Überzeugung, dass dauerhafte Materialien wie Stahl, die immer wieder recycelt werden können, gegenüber solchen, die nicht oder nur begrenzt recycelt werden können, bevorzugt werden sollten“, fügte Steve Claus, Sustainability Manager von APEAL, hinzu. APEAL bedauert jedoch, dass die Verpackungsarten Stahleimer, Fässer, Großpackmittel und Kanister in der vorgeschlagenen Gesetzgebung weiterhin als Transportverpackungen bezeichnet werden. Diese Verpackungsarten sind offensichtliche Beispiele für Verkaufsverpackungen und werden in der nationalen Gesetzgebung und den Richtlinien mehrerer EU-Mitgliedstaaten als solche gekennzeichnet. Der Verband ist daher der Meinung, dass diese Verpackungsarten nicht den Wiederverwendungszielen für Transportverpackungen gemäß Artikel 26 unterliegen sollten.

Quellen: DUH, FEVE, APEAL