Laut Umfragen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben 120 Städte Interesse an der Einführung einer Einweg-Steuer. In den Umfragen aus 2024 und 2023 gaben zudem fast 50 Städte an, zunächst die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht abwarten zu wollen. Diese wurde kürzlich von den obersten Richtern abgewiesen – die kommunale Steuer auf Einwegverpackungen ist damit rechtens.
Zu den Städten, die zunächst das Karlsruher Urteil abwarten wollten, gehören unter anderem Bonn, Kaiserslautern, Lübeck und Regensburg. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit kommunaler Einweg-Verpackungssteuern startet die DUH deshalb eine Mitmachaktion, um in möglichst vielen Städten und Gemeinden Verpackungssteuern einzuführen. Bürgerinnen und Bürger können der DUH mitteilen, bei welchen Kommunen sie Anträge zur Einführung einer Einweg-Steuer stellen soll. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation forderte bereits seit 2014 vehement Verbrauchssteuern für Einweg-to-go-Verpackungen und sieht in deren Verteuerung eine der wirksamsten Maßnahmen gegen unnötigen Abfall und zur Förderung klimafreundlicher Mehrwegalternativen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Vermüllung von Straßen, Plätzen und Parks in Städten ärgert die Menschen tagtäglich und belastet unsere Umwelt. Insbesondere Fast-Food-Ketten wie McDonald’s sind für diesen Einweg-Müll und unsere verdreckten Städte maßgeblich verantwortlich. Der Mehrweganteil bei Takeaway-Verpackungen liegt gerade bei einem Prozent. Während die Bundesregierung untätig bleibt, können die Städte und Gemeinden sich nun selbst gegen den Einweg-Müll wehren. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts haben sie endlich rechtliche Klarheit, Unternehmen für deren Einweg-Müll in die Verantwortung zu nehmen und für mehr Umweltgerechtigkeit zu sorgen.“
„Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, uns ihre Stadt oder Gemeinde zu nennen, damit wir dort einen Antrag auf die Einführung einer Einweg-Verpackungssteuer stellen können. Wir erwarten insbesondere von den Städten, die uns bereits Interesse signalisiert haben, dass sie nun ernstmachen und Verpackungssteuern einführen. Jede weitere kommunale Einweg-Verpackungssteuer wird den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, eine bundesweit einheitliche Einweg-Abgabe einzuführen. In jedem Fall sollte es einen rechtlichen Rahmen geben, um die Erhebung von Einweg-Steuern in Kommunen bestmöglich auszugestalten und deren Wirksamkeit abzusichern. Hierzu werden wir in Kürze Vorschläge machen.“
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
Mit der Initiative „Plastikfreie Städte“ fordert die DUH Städte unter anderem auf, örtliche Verbrauchssteuern auf Einweg-Takeaway-Verpackungen zu erheben und hat jetzt eine Liste der Städte veröffentlicht, die bereits Interesse bekunden. Das Bundesverfassungsgericht hatte letzte Woche die Klage einer Franchisenehmerin von McDonald’s gegen die in Tübingen seit Januar 2022 geltende Einweg-Steuer abgewiesen. Neben Tübingen erhebt seit 2025 auch Konstanz eine Verpackungssteuer auf Einweg-Geschirr. Die Städte Heidelberg und Freiburg bereiten sich derzeit darauf vor, eine Verpackungssteuer einzuführen.
Quelle: DUH