Laut European Pallet Association e.V. (EPAL) entstehen Verwendern von EPAL-Paletten mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR – European Deforestation Regulation) keine Pflichten und kein zusätzlicher Aufwand.
Mit der Verordnung sind keine Auswirkungen für die Logistikprozesse von Warenlieferanten und -empfängern und den Tausch von EPAL-Paletten verbunden. Die Anwendung der EUDR beginnt am 30.12.2025. Neben vielen anderen Produkten fallen auch neue EPAL-Paletten in den Anwendungsbereich der EUDR.
Dagegen ist die EUDR nicht für beladene EPAL-Paletten und für gebrauchte EPAL-Paletten anwendbar. Die Verwender von neuen oder gebrauchten EPAL-Paletten müssen daher nicht die EUDR-Konformität der EPAL-Paletten prüfen, wenn sie Waren auf neuen oder gebrauchten EPAL-Paletten ausliefern, geliefert erhalten oder lagern.
„Mit Waren beladene Paletten sind ausdrücklich von der Anwendung der EUDR ausgenommen. Der Lieferant von Waren muss also keine Informationen zur EUDR-Konformität der von ihm verwendeten EPAL-Paletten einholen oder an den Warenempfänger mitteilen. Auch für die Empfänger von Waren auf EPAL-Paletten gelten keine EUDR-Pflichten. Für die Verwender von EPAL-Paletten entsteht somit durch die EUDR kein zusätzlicher Aufwand.“
Jarek Maciążek, Präsident der EPAL
Durch die Ausnahme von gebrauchten Paletten wird auch der EPAL-Palettentausch und das Leerpaletten-Management nicht von der EUDR berührt. Die Verwender von EPAL-Paletten müssen also auch bei Tausch, Verkauf und Lieferung von gebrauchten leeren EPAL-Paletten keine EUDR-Pflichten erfüllen.
EPAL unterstützt das Ziel der EUDR, Wälder vor Entwaldung und Waldschädigung zu schützen. Die EUDR-Konformität von neuen EPAL-Paletten, die auch für gebrauchte EPAL-Paletten gilt, wird zukünftig von den Herstellern der EPAL-Paletten gewährleistet. Diese prüfen und dokumentieren die Herkunft des Holzmaterials und stellen sicher, dass hiermit keine Entwaldung und keine Waldschädigung verbunden ist.
Zum Hintergrund:
Die EUDR gilt nicht nur für Holzprodukte, sondern insbesondere für landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Kaffee und Kakao, Palmöl, Soja, Kautschuk und sogar für Tiere (Rinder). All diese Produkte haben gemein, dass zu deren Erzeugung in der Vergangenheit auf anderen Kontinenten Wälder gerodet worden sind, um Anbauflächen zu gewinnen. Holz zählt nicht dazu. Allerdings galt für Holz und Holzprodukte bereits seit 2010 die European Timber Regulation (EUTR), die nun von der EUDR abgelöst wird. Die Hersteller von EPAL-Paletten sind daher bereits mit der Prüfung der Herkunft, Legalität und Nachhaltigkeit von Holz und Holzprodukten vertraut. Neu ist, dass dies nun nicht mehr nur für den Import in die EU gilt, sondern auch für Erzeugnisse, die in der EU hergestellt oder exportiert werden.
Quelle: EPAL