Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres neuen Pakets zur Vereinfachung des Umweltrechts am 10. Dezember angekündigt, in Kürze Leitlinien zur Umsetzung der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) vorzulegen. Damit reagiert die Behörde auf das hohe Bedürfnis der Industrie nach Rechtsklarheit und einer kohärenten Umsetzung der neuen Vorgaben in allen Mitgliedstaaten.
Die PPWR tritt schrittweise ab 2026 in Kraft und gilt als eines der wichtigsten Regulierungsinstrumente der europäischen Kreislaufwirtschaft. Die geplanten Leitlinien sollen sicherstellen, dass zentrale Elemente der Verordnung – etwa Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatzquoten, Kennzeichnungspflichten oder Verbote bestimmter Verpackungsformate – einheitlich interpretiert und angewendet werden. Laut Kommission soll dies den Binnenmarkt stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und Unternehmen die notwendige Planungssicherheit geben.
Parallel kündigt die Kommission zusätzliche Maßnahmen an, die die Umsetzung der PPWR flankieren sollen. Dazu zählen der Wegfall der SCIP-Datenbank, Übergangsregelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sowie vorbereitende Arbeiten für den Circular Economy Act, der weitere Harmonisierungsschritte ab 2026 bündeln soll. Diese Entlastungen sollen insbesondere die administrativen Aufwände der Verpackungsindustrie reduzieren und die Transformation hin zu zirkulären Geschäftsmodellen erleichtern.
Mit der Ankündigung der Leitlinien setze die Kommission einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung des regulatorischen Rahmens. Die endgültigen Dokumente werden für die kommenden Monate erwartet und sind entscheidend dafür, wie die PPWR in der Praxis umgesetzt wird – und wie sicher Unternehmen in neue recyclingfähige Materialien, Technologien und Infrastrukturen investieren können.
Quelle: EU-Kommission



