EU-Kommission startet Kunststoff-Pilot

Im Zentrum des jüngst von der Europäischen Kommission vorgestellten Pilots steht der Verpackungssektor, der durch neue Marktregeln, stärkere Nachfrage nach Rezyklaten und fairere Wettbewerbsbedingungen resilienter und zirkulärer werden soll.

Verpackungen zählen zu den größten Anwendungsbereichen für Kunststoffe in Europa und stehen zugleich besonders im Fokus regulatorischer Vorgaben. Mit Blick auf den geplanten Circular Economy Act ab 2026 legt die Kommission nun kurzfristige Maßnahmen vor, die speziell die Kreislaufführung von Kunststoffen in Verpackungen stärken sollen. Hintergrund ist die angespannte Lage der europäischen Recyclingindustrie, die ihre zentrale Rolle bei der Umsetzung der neuen Verpackungsvorgaben zunehmend gefährdet sieht.

Verpackungen als Treiber der Kunststoffkreislaufwirtschaft

Rund die Hälfte der in der EU eingesetzten Kunststoffe entfällt auf Verpackungen. Gleichzeitig werden nur etwa 13 Prozent der Kunststoffabfälle wieder zu neuen Kunststoffen recycelt, heißt es aus Brüssel. Die Kommission sieht darin ungenutztes Potenzial, insbesondere im Hinblick auf die Ziele der neuen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR). Steigende Recyclingquoten und verbindliche Rezyklatanteile sollen die Nachfrage nach hochwertigem Recyclingmaterial erhöhen, treffen jedoch auf eine Branche, die unter hohen Energiekosten, niedrigen Preisen für Neuware und zunehmendem Importdruck leidet.

Einheitliche Regeln für Rezyklate in Verpackungen

Ein Kernpunkt des Pilots ist die Einführung unionsweiter End-of-Waste-Kriterien für mechanisch recycelte Kunststoffe. Für Verpackungshersteller bedeutet dies, dass Rezyklate künftig leichter innerhalb der EU gehandelt und eingesetzt werden können. Ziel ist ein echter Binnenmarkt für recycelte Kunststoffe, der administrative Hürden abbaut und eine stabile Versorgung mit qualitätsgesichertem Material ermöglicht. Die Kommission erwartet dadurch insbesondere für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt eine höhere Planungssicherheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Chemisches Recycling und Rezyklatquoten

Ergänzend sollen erstmals harmonisierte Massenbilanzregeln für chemisch recycelte Kunststoffe eingeführt werden. Diese betreffen zunächst die Rezyklatquoten für Getränkeflaschen aus PET gemäß der Einwegkunststoff-Richtlinie. Für die Verpackungsindustrie schafft dies Klarheit darüber, in welchem Umfang chemisch recycelte Kunststoffe auf die gesetzlichen Rezyklatanteile angerechnet werden können. Nach Angaben der Kommission sollen dadurch Investitionen in Recyclingtechnologien erleichtert und Engpässe bei geeigneten Rezyklaten reduziert werden.

Schutz vor Wettbewerbsverzerrungen bei Verpackungsmaterialien

Die Kommission kündigt zudem Maßnahmen gegen unfaire Importpraktiken an, die insbesondere den Markt für Verpackungsrezyklate betreffen. Künftig sollen strengere Nachweispflichten für importierte recycelte Kunststoffe gelten, vor allem bei Materialien für den Lebensmittelkontakt. Zusätzlich sind spezifische Zollcodes für Rezyklate vorgesehen, um Neuware klar von Recyclingmaterial zu unterscheiden. Damit sollen europäische Recycler und Verpackungshersteller besser vor preisverzerrenden Importen geschützt werden.

Investitionen in zirkuläre Verpackungslösungen

Flankierend plant die Kommission Investitionsimpulse, die insbesondere auch dem Verpackungssektor zugutekommen sollen. Transregionale Kreislaufwirtschafts-Hubs sollen Recycling, Verpackungsherstellung und Abfallwirtschaft stärker vernetzen und Skaleneffekte ermöglichen. Forschung und Innovation, etwa im Bereich recyclingfähiger Verpackungen und des Einsatzes von Rezyklaten in sensiblen Anwendungen, werden weiterhin über EU-Programme unterstützt. Ziel sei es, Verpackungen als Leitmarkt für die europäische Kunststoffkreislaufwirtschaft zu etablieren.

Quelle: EU-Kommission