Ab sofort müssen alle Verschlüsse an Einweg-Getränkeflaschen, die aus Kunststoff bestehen und ein Volumen von bis zu drei Liter aufweisen, fest mit dem Behälter verbunden sein. Damit setzt die Bundesregierung die Vorgaben der Europäische Union für mehr Ressourcen- und Umweltschutz um. Am heutigen 3. Juli tritt §3 der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) und damit die EU-Pflicht für verbundene Verschlüsse in Kraft. Das Ziel dieser Tethered Caps (umgangssprachlich „Lass mich dran-Deckel“) ist es, die Verschlüsse zusammen mit den Flaschen für das Recycling zu sammeln und Umwelteinträge durch achtlos weggeworfene Verschlüsse zu vermeiden. Die Maßnahme ist Teil der umfassenden Strategie der EU, das Recycling von Kunststoffen zu stärken und Umweltbelastungen zu reduzieren. In der Praxis hat sich die Umstellung auf Tethered Caps etabliert: Zahlreiche namhafte Hersteller nutzen die neuen Verschlüsse bereits seit mehreren Jahren. Darüber hinaus arbeitet die Industrie fortlaufend an neuen Verpackungsdesigns, um das Handling zu optimieren.
"Tethered Caps tragen dazu bei, dass kein Verschluss mehr verloren geht und alle Bestandteile der Flaschen effizient recycelt werden. Diese Umstellung erfordert zwar eine gewisse Anpassung seitens Industrie und Verbraucher, ist jedoch gleichzeitig ein weiterer Schritt zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zum Vermeiden des achtlosen Wegwerfens. Vielleicht wäre es aus deutscher Perspektive nicht eine der drängendsten Maßnahmen gewesen, aber die Industrie hat die Herausforderung beherzt angenommen und materialsparende Lösungen geliefert. Wir Verbraucher gewöhnen uns Tag für Tag mehr daran.“ Mara Hancker, IK-Geschäftsführerin KommunikationIm deutschen Pfandsystem wurden Flaschen und Verschlüsse bis dato weitgehend zusammen zurückgegeben. Mit der neuen EU-Verordnung verringert sich das Risiko einer Trennung zusätzlich.
