Die EU-Kommission plant EU-weite Vorschriften für den Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen. Demnach sollen vor allem abfallintensive Verpackungen verboten sowie Wiederverwendung und Recycling gefördert werden.
Mit den neuen Vorschriften soll der stetig wachsende Verpackungsmüll reduziert werden. Im Durchschnitt fallen in Europa fast 180 kg Verpackungsmüll pro Kopf und Jahr an. Für Verpackungsmaterialien werden die meisten Primärrohstoffe verwendet, da 40 Prozent der Kunststoffe und 50 Prozent des Papiers in der EU für Verpackungsmaterialien bestimmt sind. Würde nicht gehandelt, käme es in der EU bis 2030 zu einem weiteren Anstieg der Verpackungsabfälle um 19 Prozent und bei Verpackungsabfällen aus Kunststoff sogar um 46 Prozent.
Die neuen Vorschriften sollen diesen Trend stoppen und für wiederverwendbare Verpackungsoptionen sorgen, unnötige Verpackungen verbieten, überflüssige Verpackungen einschränken und klare Kennzeichnungen zur Unterstützung eines korrekten Recyclings vorschreiben. Insbesondere für kleinere Unternehmen würden sie laut Kommission neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen, die Nachfrage nach Primärrohstoffen senken, die Recyclingkapazität Europas steigern und die Abhängigkeit Europas von Primärrohstoffen und außereuropäischen Lieferanten verringern. Die neuen Vorschriften sollen die Verpackungsbranche auf Kurs zur Klimaneutralität bis 2050 bringen.
Der Verwirrung ein Ende setzen
Die Vorschläge seien wichtige Bausteine des im europäischen Grünen Deal angekündigten Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und dessen Ziels, nachhaltige Produkte zur Norm zu machen. Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle werden drei Hauptziele verfolgt. Erstens soll vermieden werden, dass Verpackungsmüll überhaupt entsteht, indem die Menge reduziert wird, unnötige Verpackungen eingeschränkt und wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen gefördert werden. Zweitens soll ein hochwertiger geschlossener Recyclingkreislauf gefördert werden, indem dafür gesorgt wird, dass alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 wirtschaftlich recycelt werden können. Drittens sollen der Bedarf an Primärrohstoffen gesenkt und ein gut funktionierender Markt für Sekundärrohstoffe geschaffen werden, indem durch verbindliche Ziele der Anteil recycelter Kunststoffe in Verpackungsmaterialien erhöht wird.
Die Kommission will mit ihren Vorschlägen Verbrauchern und Industrie auch Klarheit in Bezug auf biobasierte, kompostierbare und biologisch abbaubare Kunststoffe bringen. Sie legt dar, für welche Anwendungen diese Kunststoffe echte Umweltvorteile bringen und wie sie gestaltet, entsorgt und recycelt werden sollten.
Der Vorschlag soll der Verwirrung ein Ende setzen, welche Verpackung in welchen Recyclingbehälter gehört. Jede Verpackung wird mit einem Etikett versehen, aus dem hervorgeht, woraus sie gemacht ist und in welchen Abfallbehälter sie gehört, und die Abfallbehälter werden die gleichen Etiketten tragen. Überall in der EU werden dieselben Symbole verwendet.
Die Einwegverpackungsindustrie werde in einen Wandel investieren müssen, aber die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Beschäftigung in der EU seien unterm Strich positiv, so die Kommission. Allein die Förderung der Wiederverwendung dürfte bis 2030 zu mehr als 600 000 Arbeitsplätzen in dem entsprechenden Sektor führen, viele davon in lokalen kleinen und mittleren Unternehmen.
Der Vorschlag über Verpackungen und Verpackungsabfälle wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beraten.
BDE lobt Kommissionsvorschlag
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. begrüßt den Vorschlag der EU Kommission zur Verpackungsverordnung als einen engagierten Schritt für mehr Kreislaufwirtschaft.
„Europa muss ein wettbewerbsfähiger Standort bleiben und gleichzeitig Klimaziele, Energieeinsparung und erhöhte Unabhängigkeit von Primärrohstoffimporten erreichen. Dies ist ohne eine Transformation der Wirtschaft vom linearen zum zirkulären Modell nicht möglich. Hier muss die Europäische Union Veränderungen wagen!“
Peter Kurth, BDE-Präsident
Peter Kurth erklärte weiter: „Der Vorschlag der EU-Kommission ist eine sehr gute Grundlage. Wir begrüßen, dass unsere Forderung nach Mindestrezyklateinsatzquoten Gehör gefunden hat und in den Text aufgenommen wurde. Ökodesignanforderungen ermöglichen und sichern die nötige Recycelbarkeit von Verpackungen. Bei der Ausarbeitung der konkreten Ökodesignanforderungen wird sehr genau darauf zu achten sein, dass Verpackungen tatsächlich recycelbar sind. Vorrang muss dabei das werkstoffliche Recycling haben, weil nur auf diese Weise die Klimaziele erreicht werden können.“
Als richtige Maßnahme sieht der BDE zudem die Schaffung obligatorischer Vermeidungsziele und die Stärkung der Wiederverwendung von Verpackungen, weil sie die Durchsetzung der Abfallhierarchie fördern. Der Verband befürwortet zudem die europaweite Einführung einer Systemstruktur zur Sammlung der Verpackungen, die einen wichtigen Beitrag leisten wird, um die nötige Masse an Recyclingmaterial zur Verfügung zu stellen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Mit der heutigen Vorlage ist ein erster großer Schritt gemacht. Zudem sollten wir die Verpackungsverordnung in ihrer Gesamtheit als europäischen Motor für den dringend benötigten Wandel in der Verpackungsindustrie hin zu mehr Nachhaltigkeit begreifen.“
Auch IK nimmt Stellung zu den EU-Vorschlägen
Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. spricht in ihrer Stellungnahme zu den Plänen der EU-Kommission für eine neue Verpackungsverordnung von einer radikalen Neuordnung des europäischen Verpackungsmarkts.
„Auf dem Weg zu einer europäischen Kreislaufmarktwirtschaft begrüßen wir einheitliche europäische Regeln für das Design-for-Recycling von Verpackungen. Sie stärken die Kreislaufwirtschaft und den gemeinsamen EU-Binnenmarkt. Die Stoßrichtung der Kommission entspricht auch unserer Haltung, so viel Verpackung wie nötig und so wenig wie möglich zu nutzen. Das Gebot der Verpackungsminimierung und die Mehrwegförderung bieten Chancen für leichte und materialeffiziente Kunststoffverpackungen. Voraussetzung ist jedoch das Überwinden des Plastik-Bashings für einen fairen Wettbewerb der Materialien.“ Dr. Isabell Schmidt, IK-Geschäftsführerin und Kreislaufwirtschaftsexpertin
Für problematisch hält die IK dagegen die vorgeschlagenen Rezyklateinsatzquoten für kontakt-sensible Kunststoffverpackungen. Zwar setzten Quoten Investitionsimpulse für das Recycling, was zu begrüßen sei. Doch könnten diese nicht für alle Verpackungen gleichermaßen erfüllt werden. „Für kontakt-sensible Kunststoffverpackungen, wie etwa Lebensmittelverpackungen gibt es heute kaum zugelassene Rezyklate. Auch das chemische Recycling wird diese Lücke auf absehbare Zeit nicht schließen können“, stellt Isabell Schmidt fest. „Aber auch für andere Segmente befürchtet die Branche Versorgungsengpässe. Wir fordern daher Versorgungsicherheit, um Vermarktungsverboten und Risiken für die Lieferketten vorzubeugen. Auch der enorme bürokratische Aufwand für die Unternehmen und der hohe behördliche Überwachungsaufwand treiben uns Sorgenfalten auf die Stirn. Ohne behördlichen Vollzug bliebe das Gesetz ein zahnloser Tiger, und der Ehrliche wäre der Dumme am Markt“, so Isabell Schmidt.
Quellen: EU-Kommission / Industrievereinigung Kunststoffverpackungen / BDE
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