Finanzielle Anreize für recyclingfähige Verpackungen schaffen

Recycling. Bild von acht Händen, die im Kreis angeordnet sind und verschiedene Verpackungen halten.
(Bild: shutterstock/BEZA Production)

Die Initiative „Wir sind Kunststoff“ der Verbände GKV Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie, Plastics Europe Deutschland und VDMA Kunststoff- und Gummimaschinen unterstützt die Forderung der jüngsten Umweltministerkonferenz nach einer Reform des Paragrafens 21 Verpackungsgesetzes (VerpackG) und damit einer Ökomodulierung der Lizenzentgelte für Verpackungen.

„Eine hohe Recyclingfähigkeit muss für alle Verpackungsmaterialien zum „must-have“ und auch in Deutschland finanziell gefördert werden“, betont Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen. „Wer es mit Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft im Verpackungsmarkt ernst meint, kann sich der Forderung nach einer Berücksichtigung der Recyclingfähigkeit bei der Berechnung der Lizenzentgelte nur anschließen.“

Zum Hintergrund: Die Umweltministerkonferenz (UMK) betrachtet mit „großer Sorge“ die Zunahme von faserbasierten Verbundverpackungen in Deutschland. Diese Verpackungen bestehen aus Papier, Pappe oder Karton, welches mit funktionellen Barrieren aus Kunststoff beschichtet werden muss, um feuchte oder fettende Lebensmittel, Reinigungsmittel oder Kosmetika verpacken zu können.

„Daher kommen hier nicht reine Papier-, Papp- oder Kartonverpackungen, sondern unterschiedlich ausgestaltete faserbasierte Verbundverpackungen zum Einsatz, deren Recyclingfähigkeit häufig kaum bis gar nicht gegeben ist“, stellt die UMK fest. Dieser Trend ist Marktbeobachtern schon länger bekannt (GVM-Studie 2021).

Recyclingfähige Verpackungen bei der Lizenzierung finanziell besserstellen

Die Umweltminister und -senatoren der Länder fordern die Verpackungshersteller und – verwender auf, Lösungen für die „auf ganzer Linie bestehenden Defizite bei der Umsetzung der Produzentenverantwortung für faserbasierte Verpackungen“ zu finden. Außerdem fordern sie die Bundesregierung zum Handeln auf: Die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene Reform des § 21 VerpackG wird als „wirksame Maßnahme“ bezeichnet, um dem Ausweichtrend am Markt Einhalt zu gebieten. Diese Reform zielt darauf ab, recyclingfähige und ökologische Verpackungen bei der Lizenzierung finanziell besser zu stellen als andere Verpackungen – und zwar nach objektiven Kriterien und unabhängig vom Material der Verpackung.

„Wir sind Kunststoff“ unterstützt die Forderung der UMK und drängt auf eine Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode, um den deutschen Verpackungsmarkt in eine nachhaltige Richtung fortzuentwickeln.

“Wir begrüßen den von den Umweltministern geforderten differenzierten Umgang mit solchen Kunststoffverpackungen, die gut recycelbar sind. Materialneutralität sollte nicht nur im Verpackungsgesetz oder bei der von der Bundesregierung geplanten Plastikabgabe gelten, sondern als unerschütterlicher Grundpfeiler sämtlicher Regulierungen und Bewertungen dienen.“

Dr. Alexander Kronimus, Hauptgeschäftsführer von Plastics Europe Deutschland

Quelle: Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.