Flint Group bestätigt GIO-Konformität für Druckfarben

Bild: Flint Group

Flint Group hat die Zusammensetzung seines europäischen Druckfarben- und Lackportfolios für Lebensmittelkontaktmaterialien erfolgreich gemäß den Anforderungen der deutschen Druckfarbenverordnung (German Ink Ordinance, GIO) bestätigt. Das Unternehmen unterstreicht damit seine Vorbereitung auf die vollständige Umsetzung der Regelung zum 1. Januar 2026.

Nach Angaben des Unternehmens umfasst das konforme Portfolio Produkte für flexible Verpackungen, Papier und Karton, Narrow-Web-Anwendungen sowie den Bogenoffset. Damit reagiert Flint Group auf die Vorgaben der 21. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung, die künftig detaillierte Anforderungen an Druckfarben im Lebensmittelkontakt definiert.

„Unsere Mission ist es immer gewesen, regulatorischen Entwicklungen voraus zu sein, statt nur auf sie zu reagieren“, sagte Paul Winstanley, VP Technology & Product Management bei Flint Group. Die Chemie- und Regulierungsteams hätten eng zusammengearbeitet, „um zu überprüfen und zu bestätigen, dass unsere Farben und Lacke den strengsten Verpackungssicherheitsstandards entsprechen“. Ziel sei es, sicherzustellen, dass Lebensmittelverpackungen durch den Einsatz der Produkte unbeeinträchtigt bleiben und gleichzeitig Innovation weiterhin möglich ist.

Umsetzung der GIO und Auswirkungen auf die Branche

Die GIO verpflichtet Hersteller von Druckfarben, klare Vorgaben für alle Anwendungen im Lebensmittelkontakt zu erfüllen: für Druck auf der kontaktseitigen Oberfläche ebenso wie für nicht kontaktseitige Bedruckungen, die dennoch in direkten Kontakt gelangen können. Sie tritt zum 1. Januar 2026 vollständig in Kraft.

Flint Group bestätigt, dass die europäischen Produktreihen für den Einsatz auf der nicht lebensmittelkontaktseitigen Oberfläche von Lebensmittelverpackungen, Etiketten und anderen Packstoffen zusammensetzungsseitig konform sind.

Verantwortung der Inverkehrbringer bleibt bestehen

Das Unternehmen weist darauf hin, dass gemäß EU- und GIO-Vorgaben die endgültige Bewertung der Verpackung für den vorgesehenen Verwendungszweck durch den Inverkehrbringer erfolgen muss. Obwohl die eingesetzten Rohstoffe die GIO-Kompositionsanforderungen erfüllen, können je nach Struktur zusätzliche Migrationstests notwendig bleiben.

Quelle: Flint