Die europäische Verpackungsindustrie hat mit einem gemeinsamen Positionspapier auf einen delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zur Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) reagiert. Zahlreiche Branchenverbände aus Industrie und Verpackungswirtschaft begrüßen zwar eine geplante Ausnahme für Palettenumreifungen und -folien von den 100-%-Wiederverwendungszielen, kritisieren jedoch, dass weiterhin ein 40-%-Wiederverwendungsziel bestehen bleibt.
Die Stellungnahme wurde in Brüssel veröffentlicht und von einer breiten Allianz europäischer Verbände unterzeichnet, darunter Vertreter aus der Kunststoff-, Papier-, Glas-, Chemie- und Konsumgüterindustrie sowie Organisationen wie FoodDrinkEurope, Plastics Europe und Fefco.
Industrie sieht technische Grenzen bei Wiederverwendung
Die EU-Kommission hatte im Rahmen eines delegierten Rechtsakts vorgesehen, Palettenumreifungen und Stretchfolien von den strengeren 100-%-Wiederverwendungszielen auszunehmen: Konkret werden wirtschaftliche Akteure, die Palettenumwicklungen oder Umreifungsbänder zur Stabilisierung und zum Schutz von Waren auf Paletten verwenden, von den 100-Prozent-Wiederverwendungsvorgaben gemäß Artikel 29 Absatz 2 und 3 ausgenommen.
Branchenverbände sehen darin eine Anerkennung der praktischen Herausforderungen, die entlang der europäischen Verpackungswertschöpfungskette mehrfach aufgezeigt worden seien.
Nach Darstellung der Industrie seien diese Transportverpackungen technisch nicht für Mehrweg geeignet. Palettenstretchfolien müssten nach der Anlieferung der Ware zerschnitten werden und verlören dadurch ihre strukturelle Stabilität. Auch Umreifungsbänder seien konstruktiv für den einmaligen Einsatz ausgelegt und könnten nach der Entfernung ihre Funktion nicht zuverlässig erfüllen.
In vielen industriellen Logistikprozessen würden Paletten zudem hohe Lasten tragen, mehrfach umgeschlagen und über große Distanzen transportiert. Bereits kleine Einbußen bei der Sicherung der Ladung könnten daher Risiken für Beschäftigte, Produkte und Transportinfrastruktur verursachen.
Kritik an verbleibendem 40-Prozent-Ziel
Kritisch sehen die Verbände, dass die geplante Ausnahme nur für das 100-%-Wiederverwendungsziel gelten soll, während das 40-%-Ziel gemäß Artikel 29 Absatz 1 weiterhin bestehen bleibt. Aus Sicht der Industrie führt dies zu einem Widerspruch, da die gleichen technischen und sicherheitsrelevanten Probleme auch bei niedrigeren Wiederverwendungsquoten auftreten würden.
Die Organisationen warnen zudem vor einer fragmentierten Regulierung. Unterschiedliche Vorgaben könnten die Umsetzung erschweren, rechtliche Unsicherheiten schaffen und zusätzliche Belastungen für Unternehmen entlang der Lieferketten verursachen.
Forderung nach vollständiger Ausnahme für Transportverpackungen
Die Unterzeichner fordern daher, Palettenfolien, Umreifungsbänder und vergleichbare Transportverpackungen auch vom 40-%-Wiederverwendungsziel nach Artikel 29 Absatz 1 auszunehmen. Stattdessen sollten alternative Ansätze wie Recyclingfähigkeit oder der Einsatz von Rezyklaten stärker berücksichtigt werden, wenn Wiederverwendung technisch nicht praktikabel sei.
Eine solche Anpassung sei notwendig, um sicherzustellen, dass die PPWR „praktikabel, verhältnismäßig und zweckmäßig“ bleibe und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie unterstütze.
Quelle: EuPC







