Kennzeichnungspflicht für Einwegkunststoffprodukte beschlossen

Kennzeichnungspflicht für Einwegkunststoffprodukte Paccor klagt
(Bild: Shutterstock / Pe3k)

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung zur Kennzeichnungspflicht von Einwegkunststoffen beschlossen. Sie soll Verbraucher für einen bewussten Umgang mit Plastik sensibilisieren.

Das Bundeskabinett hat heute die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) beschlossen. Mit der EWKKennzV wird eine weitere Maßnahme der EU-Richtlinie 2019/904 des Europäischen Parlaments umgesetzt.

Die Kennzeichnung soll Konsumenten darüber informieren, dass die betreffenden Produkte Kunststoff enthalten, welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat.

Die Einwegkunststoffprodukte sollen entweder auf der Verpackung oder dem Produkt selbst eine Kennzeichnung tragen. Einweggetränkebecher aus Kunststoff müssen künftig auf dem Becher selbst gekennzeichnet werden. Darüber hinaus müssen Verschlüsse und Deckel von Getränkebehältern aus Kunststoff ab dem 3. Juli 2024 fest mit dem Getränkebehälter verbunden sein müssen.

Des Weiteren umfasst die Kennzeichnungspflicht die Verpackungen von Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern und von kunststoffhaltigen Filtern zur Verwendung in Tabakprodukten sowie diverse Hygieneprodukte. Weitere Produkte könnten später in die Verordnung aufgenommen werden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (Bild: BMU/ Thomas Trutschel)

(Bild: BMU/ Thomas Trutschel)

„Wir wollen achtloses Wegwerfen von Verpackungen und Artikeln aus Plastik verhindern. Denn gerade Wegwerfprodukte landen viel zu oft in der Natur oder in der Kanalisation. So gelangt Plastik in die Umwelt und weil es nicht verrottet endet leider häufig an Stränden oder in den Mägen von Vögeln und Fischen. Diese Wegwerfmentalität muss aufhören.  Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen oft gar nicht, dass in manchen Produkten Plastik enthalten ist. Darüber klären wir mit den neuen Warnhinweisen auf und zeigen, welche Umweltschäden unsachgemäße Entsorgung anrichtet“. Svenja Schulze, Bundesumweltministerin

Kennzeichnungspflicht für Einwegkunststoffprodukte ab Juli 2021

Die neuen Warnhinweise sollen ab 3. Juli 2021 deutlich erkennbar ins Layout der Verpackungen von kunststoffhaltigen Produkten fest integriert sein. Hersteller kunststoffhaltiger Artikel dürfen ab Juli keine ungekennzeichneten Produkte mehr in Verkehr bringen.

Die Kennzeichnung besteht aus einem Piktogramm und einem Text zur Kennzeichnung der jeweiligen Produktkategorie. Die Europäische Kommission will „zeitnah“ Vektorgraphiken für die Kennzeichnung der Produkte veröffentlichen.

Bis zum Stichtag 3. Juli 2022 gilt für die Hersteller eine Übergangsfrist. Übergangsweise können Produkte mit nicht ablösbaren Aufkleber versehen werden, damit gebrauchstaugliche Ware nicht vernichtet werdet muss.

Da die Produkte EU-weit zu kennzeichnen sind und der Import von ungekennzeichneten Produkten aus Nicht-EU-Ländern künftig verboten ist, geht man davon aus, dass nicht gekennzeichnete Produkte nach und nach vom Markt verschwinden. Zudem erwartet man „dass durch Innovation und Produktentwicklung, weitere sinnvolle Alternativen auf den Markt kommen werden.“

Nach dem Beschluss im Kabinett muss die Verordnung den Bundestag passieren, und der Bundesrat muss zustimmen. Die Regelungen sollen am 3. Juli 2021 europaweit gemeinsam mit dem Einwegplastikverbot in Kraft treten.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit