Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) fordert gemeinsam mit 14 weiteren Wirtschafts- und Branchenverbänden die Aussetzung der Prüfpflicht für Mengenmeldungen im Einweg-Kunststoff-Fonds. In einem Schreiben an Politik und Ministerien kritisieren die Verbände unverhältnismäßige Bürokratie, hohe Zusatzkosten und erhebliche Belastungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Die im Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz (EWKFondsG) vorgesehene Prüfpflicht für Mengenmeldungen stößt bei Wirtschaftsverbänden auf deutliche Kritik. In einem gemeinsamen Schreiben vom 20. Januar 2026 an die zuständigen Bundesministerien und den Bundestag sprechen sich insgesamt 15 Verbände für eine dauerhafte Aussetzung der Regelung aus. Nach ihrer Einschätzung steht der Prüfaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Abgabenhöhe und führt zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen.
Hohe Kosten bei geringen Abgaben
Nach § 11 EWKFondsG müssen Hersteller ihre gemeldeten Mengen an Einwegkunststoffprodukten durch registrierte Sachverständige oder Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Die Prüfpflicht greift bereits ab einer gemeldeten Menge von 100 Kilogramm pro Jahr. Besonders kleine und mittlere Unternehmen seien davon betroffen, da die Kosten für die vorgeschriebenen Prüfungen die eigentliche Sonderabgabe deutlich übersteigen können. In dem Verbändeschreiben wird ein Beispiel angeführt, bei dem für rund 350 Kilogramm gemeldeter Einwegkunststoffmenge Prüfkosten zwischen 3.000 und 9.000 Euro anfallen, während die Abgabe lediglich etwa 100 bis 200 Euro beträgt.
„Der Prüfungsaufwand steht insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in keinem Verhältnis zur Abgabenhöhe“, heißt es in dem Schreiben der Verbände.
Ungleichbehandlung gegenüber Verpackungsregister
Kritik üben die Verbände auch an der aus ihrer Sicht bestehenden Ungleichbehandlung gegenüber dem Verpackungsgesetz. Im Verpackungsregister LUCID greife eine vergleichbare Prüfpflicht erst ab einer jährlichen Inverkehrbringungsmenge von 30.000 Kilogramm. Im Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz liege die Schwelle dagegen bei lediglich 100 Kilogramm. Nach Einschätzung der Verbände wären dadurch rund 80 Prozent der verpflichteten Unternehmen prüfpflichtig, überwiegend kleine, mittlere und Kleinstbetriebe.
Die Gesetzesbegründung geht von etwa 55.000 meldepflichtigen Unternehmen aus. Tatsächlich hätten sich bislang jedoch nur rund 7.600 Betriebe registriert. Ein Festhalten an der Prüfpflicht könne daher zu einer zusätzlichen Belastung insbesondere der bereits registrierten Unternehmen führen.
Übererfüllung europäischer Vorgaben
Nach Auffassung der BVE geht das deutsche Gesetz zudem über die europäischen Vorgaben hinaus. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie 2019/904 sieht keine verpflichtende Drittprüfung der Mengenmeldungen vor. Bereits für das Meldejahr 2024 hatte das Umweltbundesamt die Prüfpflicht ausgesetzt und praktische Umsetzungsprobleme eingeräumt. Zwar wurden im November 2025 Prüfleitlinien veröffentlicht, aus Sicht der Verbände schaffen diese jedoch keine ausreichende Rechtssicherheit.
Unklarer Anwendungsbereich des Gesetzes
Neben der Prüfpflicht kritisieren die Verbände den weiterhin unklaren Anwendungsbereich des EWKFondsG. Auch mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten sei für viele Unternehmen nicht eindeutig, welche Produkte tatsächlich abgabepflichtig sind. Das Umweltbundesamt habe bislang nur einen Teil der Einordnungsanträge beschieden, während Widersprüche weiterhin offen seien.
Besonders umstritten ist die Auslegung bei Lebensmittelverpackungen. Während das Gesetz Behälter für Lebensmittel erfasst, die „dazu bestimmt sind, unmittelbar verzehrt zu werden“, interpretiert das Umweltbundesamt dies weiter und bezieht auch Produkte ein, die lediglich für den unmittelbaren Verzehr geeignet sind. Dies habe unter anderem zur Einstufung von 250-Gramm-Joghurtbechern oder Portionspackungen für Marmelade als abgabepflichtig geführt.
Auch die Auslegung zu Exporten wird kritisiert. Nach Auffassung der Verbände sollen derzeit auch Produkte abgabenpflichtig sein, die zwar in Deutschland in Verkehr gebracht, anschließend aber exportiert werden. Dies könne zu einer doppelten Belastung führen und deutsche Hersteller im europäischen Wettbewerb benachteiligen.
Forderung nach Reform und Aussetzung der Prüfpflicht
Die Verbändeallianz fordert eine sofortige Aussetzung der Prüfpflicht für Mengenmeldungen sowie einen dauerhaften Verzicht auf diese Regelung. Eine Angleichung der Prüfschwelle an das Verpackungsregister LUCID mit einer Prüfpflicht erst ab 30.000 Kilogramm pro Jahr würde nach Ansicht der Verbände zahlreiche Unternehmen entlasten, ohne den Zweck des Fonds zu beeinträchtigen. Zudem müsse der Anwendungsbereich des Gesetzes klar definiert werden, insbesondere im Hinblick auf Lebensmittelverpackungen und exportierte Produkte.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie kündigt an, sich weiterhin aktiv in den politischen Dialog einzubringen und setzt auf eine zeitnahe Überarbeitung des Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetzes.
Quelle: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie