Die quadratische Form ist zum Markenzeichen von Ritter Sport geworden – und jetzt Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Das Mannheimer Unternehmen Wacker verkauft Haferriegel in quadratischer Verpackung – und wurde vom Schokoladenhersteller verklagt.
Das Landgericht Stuttgart wird sich im November mit einer Frage beschäftigen, die auf den ersten Blick banal erscheint – aber große Wirkung entfalten könnte: Darf ein Haferriegel quadratisch verpackt sein? Hintergrund ist eine Klage von Ritter Sport gegen das Mannheimer Unternehmen Wacker. Der Schokoladenhersteller sieht in der quadratischen Verpackung des Riegels „Monnemer Quadrat Bio“ eine Verletzung seiner Markenrechte.
Wacker will Mannheim feiern – und landet vor Gericht
Nach eigenen Angaben wollte die Wacker GmbH mit dem Design auf die Mannheimer Stadtstruktur („Quadratestadt“) anspielen. Die Firma vertreibt seit November 2024 ihre Haferriegel in quadratischer Form – ohne laut Geschäftsführer Matteo Wacker jemals eine Verbindung zur Marke Ritter Sport herstellen zu wollen. Doch bereits im Januar folgte eine Abmahnung. Später dann: die Klage.
Ritter Sport argumentiert, dass die quadratische Verpackung ein wesentliches Wiedererkennungsmerkmal der Marke sei und sich durch jahrzehntelange Nutzung mit dem Produkt Schokolade fest in den Köpfen der Konsument:innen verankert habe. Das Unternehmen verweist dabei auf eine sogenannte „Verkehrsdurchsetzung“, also die starke Assoziation zwischen Form und Marke – ein Schutzrecht, das bislang für den Bereich Schokolade gilt.


Warenähnlichkeit – und die rechtliche Grauzone
Aus Sicht von Ritter Sport besteht eine „juristische Warenähnlichkeit“ zwischen Schokolade und Haferriegeln, sodass eine Markenkollision vorliegen könne. Der Anwalt für Markenrecht, Thomas Janssen, äußerte sich im SWR-Interview dazu differenzierter. Zwar sei eine quadratische Form grundsätzlich nicht schützbar, bei Ritter Sport handele es sich aber um einen Sonderfall: „Das Unternehmen hat durch jahrzehntelangen Einsatz der quadratischen Verpackung eine überragende Bekanntheit erzielt.“ Diese Bekanntheit sei jedoch nur im Zusammenhang mit Schokolade rechtlich gesichert.
Janssen betonte, dass der Schutzbereich möglicherweise nicht auf Haferriegel übertragbar sei: „Ich würde Wacker durchaus auch gewisse Erfolgsaussichten zubilligen in diesem Prozess.“ Entscheidend werde sein, ob die Form allein schon den Eindruck einer Herkunftsverwechslung mit Ritter Sport hervorruft – oder ob Konsumenten den Haferriegel eindeutig als eigenständiges Produkt erkennen.
Verpackungsform als Monopolfrage
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen für die Verpackungs- und Markenbranche auf. Wo endet das legitime Interesse eines Unternehmens, seine Produkte wiedererkennbar zu machen? Und wo beginnt ein Monopol auf Standardformen wie Rechtecke oder Quadrate? Branchenbeobachter sehen in dem Prozess ein mögliches Signal für andere Markenhersteller, wie weit Formschutz reichen kann.
Wacker hat nach eigenen Angaben versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, stieß aber offenbar auf wenig Resonanz. Die erste mündliche Verhandlung ist für den 18. November angesetzt. Wie das Gericht entscheidet, könnte auch Einfluss darauf haben, wie künftig mit markanten Verpackungsformen umgegangen wird – vor allem in der Lebensmittel- und Konsumgüterbranche.