Recyclingwirtschaft stellt Forderungen an EU-Binnenmarktstrategie

Die neue Binnenmarktstrategie der EU-Kommission erkennt die Bedeutung eines freien Warenverkehrs auch für Recycling- und Sekundärrohstoffe an. Die europäische Recyclingwirtschaft begrüßt die Richtung – fordert aber konkrete Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Stärkung der Kreislaufwirtschaft.

Die Recyclingbranche sieht in der von der EU-Kommission vorgestellten Binnenmarktstrategie einen wichtigen Schritt hin zu einem funktionierenden europäischen Markt für Sekundärrohstoffe. Im Rahmen des sogenannten „Omnibus-Pakets“ für Umwelt und Binnenmarkt sollen künftig bürokratische Hürden für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen deutlich reduziert werden. Aus Sicht der Recyclingverbände ist dies längst überfällig.

In einem gemeinsamen Positionspapier betonen die unterzeichnenden Organisationen: „Die Kreislaufwirtschaft kann nur funktionieren, wenn Rohstoffe dort recycelt werden, wo sie am effizientesten verwertet werden können – unabhängig von Ländergrenzen.“ Gerade in der Praxis sei der Binnenmarkt für Recyclingmaterialien heute vielfach durch langwierige Genehmigungsverfahren und uneinheitliche Regelungen behindert.

Vier konkrete Forderungen der Branche

Um den angekündigten Kurs in der Praxis umzusetzen, schlagen die Verbände vier zentrale Maßnahmen vor:

1. Verzicht auf Anhang 7 für nicht gefährliche Abfälle

Statt einer Digitalisierung des bisherigen Verfahrens soll das Mitführen des sogenannten Anhangs 7 ganz entfallen – ein einfacher Lieferschein müsse für Materialien wie Stahl- und Metallschrott ausreichen. Der Hinweis: Die Digitalisierung löse das Bürokratieproblem nicht, sondern verschiebe es nur.

2. Schnellere und einheitliche Notifizierungsverfahren

Für etablierte Recyclingströme fordern die Verbände Sammelnotifizierungen mit einer Laufzeit von fünf Jahren sowie eine Genehmigungsfiktion bei überschrittenen Fristen – um Planbarkeit und Effizienz in der grenzüberschreitenden Abfallverwertung zu erhöhen.

3. Keine neue Notifizierungspflicht für Elektroaltgeräte ab 2027

Die geplante Ausweitung der Notifizierungspflicht auf nicht gefährliche Elektroaltgeräte ab Januar 2027 wird als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Sie gefährde bestehende funktionierende Handelsbeziehungen und müsse gestrichen werden.

4. Spielraum für Innovationen schaffen

Die aktuelle Begrenzung für Probemengen bei Testzwecken auf 250 kg sei für realitätsnahe industrielle Bedingungen unzureichend. Die Grenze solle auf mindestens 15 Tonnen angehoben werden, um technologische Innovationen in der Praxis erproben zu können.

„Jetzt braucht es politischen Willen“

Die Recyclingwirtschaft sieht sich durch die Strategie in ihrer Grundhaltung bestätigt – verlangt nun aber entschlossenes Handeln. „Die EU-Kommission hat mit ihrer Strategie die Richtung vorgegeben. Jetzt braucht es politische Entschlossenheit, die Recyclingwirtschaft von unnötiger Bürokratie zu befreien und den Binnenhandel endlich zukunftsfähig zu gestalten“, heißt es im Fazit der beteiligten Verbände.

Die vollständige Stellungnahme zur EU-Binnenmarktstrategie mit allen Forderungen ist hier abrufbar.

 

Quelle: Mitteilung bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.