Die Richtlinie VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3 schlägt Vorgehensweisen zur Bewertung der Klassifikationsleistung bei der Abnahme von Bildverarbeitungssystemen anhand von typischen Beispielen aus der industriellen Prüftechnik vor, die als Richtschnur für ähnliche Fälle dienen können.
Bei der Abnahme eines klassifizierenden Bildverarbeitungssystems kommt es darauf an, dass das System die vereinbarte Leistungsfähigkeit besitzt und dass die Zuordnung zu den verschiedenen Fehlertypen mit der vereinbarten Sicherheit stimmt. Aufgrund der Vielfalt der Ausprägungen klassifizierender Bildverarbeitungssysteme ist es kaum möglich, eine für alle Aufgabenstellungen allgemeingültige Systematik zur Bewertung der Leistungsfähigkeit anzugeben.
Damit die Kommunikation glückt
In der Richtlinie werden die unterschiedlichen Abnahmekonzepte, wie die Annahme mit Musterkatalogen und die Abnahme mit Produkten aus der laufenden Produktion, mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen diskutiert. Sie wendet sich gleichermaßen an Anwender und Anbieter von Bildverarbeitungssystemen und soll helfen, frühzeitig Kommunikationsfallen zu umgehen.
Herausgeber der Richtlinie VDI/VDE/VDMA 2632 Blatt 3 „Industrielle Bildverarbeitung; Abnahme klassifizierender Bildverarbeitungssysteme“ ist die VDI/VDE-Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik. Die Richtlinie ist im Oktober 2017 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von September 2016.
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