Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat definiert, welche Arten von Verpackungen nach dem neuen Verpackungsgesetz gemeldet werden müssen. Die in Osnabrück ansässige Institution hat jetzt einen Katalog vorgelegt, der für den weitaus größten Teil der Verpackungen eine klare Zuordnung vornimmt, welchem Verwertungssystem es zuzuordnen ist. Der neue Katalog enthält einen Leitfaden und listet darüber hinaus 36 Produktgruppen mit 417 Einzeldatenblättern auf. Alle relevanten Konsumgüter sollen auf diese Weise im Sinne des Verpackungsgesetzes beschrieben werden. Vor allem wird deutlich festgelegt, welche Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind. Serviceverpackungen wie Tragetaschen und Einmal-Kaffeebecher sind pauschal als systembeteiligungspflichtig eingeordnet, da sie fast ausschließlich beim privaten Endverbraucher landen. Versandverpackungen sind im Katalog separat aufgeführt. Diese sind ebenfalls weitaus überwiegend systembeteiligungspflichtig.
