Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat definiert, welche Arten von Verpackungen nach dem neuen Verpackungsgesetz gemeldet werden müssen. Die in Osnabrück ansässige Institution hat jetzt einen Katalog vorgelegt, der für den weitaus größten Teil der Verpackungen eine klare Zuordnung vornimmt, welchem Verwertungssystem es zuzuordnen ist.
Der neue Katalog enthält einen Leitfaden und listet darüber hinaus 36 Produktgruppen mit 417 Einzeldatenblättern auf. Alle relevanten Konsumgüter sollen auf diese Weise im Sinne des Verpackungsgesetzes beschrieben werden. Vor allem wird deutlich festgelegt, welche Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind. Serviceverpackungen wie Tragetaschen und Einmal-Kaffeebecher sind pauschal als systembeteiligungspflichtig eingeordnet, da sie fast ausschließlich beim privaten Endverbraucher landen. Versandverpackungen sind im Katalog separat aufgeführt. Diese sind ebenfalls weitaus überwiegend systembeteiligungspflichtig.
200 Millionen Euro Einnahmeausfälle durch Nicht-Meldungen
Mit dem Katalog reagiert die ZSVR darauf, dass in der Vergangenheit durch das Nutzen von Auslegungsspielräumen deutlich zu wenige Verpackungen bei den Verwertungssystem gemeldet worden sind. Die den Systemen dadurch entgangenen Einnahmen werden auf etwa 200 Millionen Euro geschätzt. Gerade bei der Materialgruppe Papier-Pappe-Karton lag die Beteiligung nach einer Untersuchung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Jahr 2016 nur bei etwa 50 Prozent. Dabei habe auch damals schon die Beteiligungspflicht bestanden. Die GVM war auch an der Erstellung des nun vorgelegten Kataloges beteiligt.
Für den Katalog läuft aktuell eine Konsultationsphase. Bis zum 21. September 2018 können Organisationen und Institutionen, die von dem Katalog betroffen sind, noch ihre Stellungnahmen abgeben. Die ZSVR wird die Stellungnahmen prüfen und im Oktober den finalisierten Katalog vorlegen. Der Katalog wird als Verwaltungsvorschrift fungieren.