Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) treibt die strategische Digitalisierung mit dem neuen ‘Lucid Behördenportal’ voran. Es macht den Austausch zwischen den Behörden der Bundesländer und der ZSVR schneller und zielorientierter.
Seit dem 12. April 2021 steht das neue Lucid Behördenportal zur Verfügung. Die Übermittlung von Beweisakten wird damit einfacher und sicherer. Das Portal stellt für die zuständigen Landesbehörden ermittelte Ordnungswidrigkeits-Verdachtsfälle automatisiert in digitaler Form bereit.
Die große Mehrheit der Mitarbeiter der Landesvollzugsbehörden und ihrer Aufsichtsbehörden verfügt jeweils über personalisierte Zugänge zum digitalen Portal. Diese können dort dokumentierte Verdachtsfälle herunterladen und bearbeiten. So wird der Vollzug beschleunigt. Gleichzeitig erhöht Lucid die Datensicherheit im Vergleich zur klassischen Übermittlung von Verdachtsfällen per E-Mail durch Verschlüsselungstechnologien signifikant. Die Zentrale Stelle hat zwei übergeordnete Ziele: Der Markt für Recycling muss funktionieren und das Verpackungsgesetz soll wirken.
„Dazu müssen sich Verpflichtete rechtskonform nach dem Gesetz verhalten und für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen. Anders ist die notwendige Umweltentlastung nicht zu erreichen. Als schlanke Behörde nutzen wir dazu konsequent die Chancen der Digitalisierung und reduzieren damit Komplexitäten.“ Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR
Digitales Portal stärkt den Austausch
Das Lucid Behördenportal funktioniert in zwei Richtungen. Der Austausch zwischen den Vollzugsbehörden und der ZSVR wird deutlich gestärkt: Die ZSVR stellt Datensätze zur Verfügung und die Vollzugsbehörden selbst haben die Möglichkeit, bei der ZSVR aktiv Informationen abzurufen. Die Bearbeiter können auch sogenannte Einsichtsvorlagen anfordern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Unternehmen seinen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz nicht oder nicht adäquat nachkommt. Zudem kann die Historie der Fallbearbeitungen dem Portal künftig direkt entnommen werden.
Die angebundenen Behörden können individuelle Auswertungen anlegen und dazu Daten abfragen, um den Vollzug im jeweiligen Bundesland zielgerichtet durchzuführen. Mittelfristig ist geplant, dass die Vollzugsbehörden auch Informationen zu den Erfassungsmengen der Verpackungen und die Mengenstromnachweisberichte der Systeme bekommen.
Compliance und Vollzug sind von hoher Bedeutung für die Wirkung des Verpackungsgesetzes. Seit 2019 hat die ZSVR rund 6.000 Ordnungswidrigkeiten identifiziert. Die Durchsetzung des Vollzugs obliegt nach Abgabe der eAkten den zuständigen Landesbehörden. Gestartet ist das Projekt Behördenportal im Jahr 2020. Bedienung, Inhalt und Prozesse des Behördenportals wurden in einer intensiven Testphase mit den Landesvollzugsbehörden geprüft und optimiert.
Quelle: ZSVR