Frankreich verschiebt Plastikverbot für Einwegbecher auf 2030

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Frankreich passt den Zeitplan zur Reduzierung von Kunststoff in Einwegbechern an: Mit einem neuen Erlass verschiebt das Umweltministerium die ursprünglich für 2026 geplante vollständige Kunststofffreiheit auf den 1. Januar 2030 und reagiere damit auf technische Umsetzungsprobleme, wie es heißt.

Der am 30. Dezember 2025 im Journal officiel veröffentlichte Erlass ändert die bisherige Regelung zur maximal zulässigen Kunststoffmenge in Einwegbechern. Die neue Frist ersetzt die bisherige Vorgabe, wonach Einwegbecher ab dem 1. Januar 2026 vollständig kunststofffrei sein sollten. Grundlage der Entscheidung sei ein im Jahr 2025 durchgeführter Zwischenbericht zur technischen Machbarkeit alternativer Materialien.

Technische Machbarkeit als ausschlaggebender Faktor

Nach Angaben des Umweltministeriums zeigte der vorgesehene Evaluierungsbericht, dass eine vollständige Substitution von Kunststoff in den weiterhin zulässigen Einwegbechern bis 2026 technisch noch nicht zuverlässig umsetzbar sei. Vor diesem Hintergrund wurde die Frist auf den 1. Januar 2030 verschoben. Gleichzeitig sieht der geänderte Erlass einen weiteren Zwischenbericht im Jahr 2028 vor, um die Fortschritte bei der Materialsubstitution zu überprüfen.

Anpassungen bei Übergangsfristen und Bestandsabbau

Mit der Fristverlängerung gehen auch Änderungen bei Übergangs- und Abverkaufsregelungen einher. So wird der Zeitraum zur Bestandsabwicklung für hergestellte oder importierte Einwegbecher nach Erreichen der neuen Zielmarke verlängert. Statt bislang sechs Monate ist künftig ein zwölfmonatiger Abverkaufszeitraum vorgesehen. Der Erlass gilt für alle Unternehmen, die Einwegbecher aus Kunststoff oder mit Kunststoffanteilen herstellen, vertreiben oder im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bereitstellen.

Der Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft und dient der Umsetzung von Artikel L. 541-15-10 des französischen Umweltgesetzbuchs. Er wurde gemeinsam vom Umweltministerium sowie vom Wirtschafts- und Finanzministerium erlassen.

Quelle: Le Journal officiel de la République française