AVU kritisiert fehlende Rezyklatanreize

Die Allianz Verpackung und Umwelt bewertet den Entwurf für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz.
Bild: Inside Creative House / Shutterstock.com

Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 den Entwurf für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz beschlossen. Die Allianz Verpackung und Umwelt (AVU) bewertet zentrale Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf positiv, kritisiert jedoch fehlende wirtschaftliche Anreize zur Stärkung der Kunststoff-Rezyklatmärkte.

Mit dem neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz soll die EU-Verpackungsverordnung PPWR in deutsches Recht eingebettet und das bisherige Verpackungsgesetz ersetzt werden. Die AVU erkennt im Kabinettsbeschluss wichtige Anpassungen, sieht jedoch weiterhin strukturelle Herausforderungen insbesondere für den Kunststoffrecyclingmarkt.

Mehr Eigenverantwortung statt zusätzlicher Institution

Positiv bewertet die AVU, dass die ursprünglich geplante neue Organisation für Reduzierungs- und Präventionsaufgaben nicht weiterverfolgt wird.

„Eine zusätzliche Institution ist europarechtlich nicht erforderlich. Mehrwegförderung und Verpackungsreduktion können ohne bürokratischen Überbau und unverhältnismäßige Kosten umgesetzt werden. Der Kabinettsbeschluss gesteht den Unternehmen hier deutlich mehr Eigenverantwortung zu. Die Branche muss nun zeigen, dass sie dieser Verantwortung gerecht wird.“

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Carl Dominik Klepper, Vorsitzender der AVU

Zweifel an Erreichbarkeit höherer Recyclingquoten

Mit Blick auf die vorgesehenen höheren Recyclingquoten für Kunststoffe, Aluminium und Eisenmetalle unterstützt die AVU grundsätzlich das Ziel einer stärkeren Kreislaufwirtschaft. Gleichzeitig äußert der Verband Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit unter den aktuellen Marktbedingungen. Nach Angaben der AVU gehen bei vielen Materialien die Sammelmengen zurück, während sich die Qualität der Materialströme verschlechtert. Zudem leiden Kunststoffrecycler unter einer schwachen Nachfrage, da Neuware häufig günstiger angeboten wird.

„Höhere Recyclingvorgaben können die aktuelle Krise des Kunststoffrecyclings nicht lösen. Solange gut recycelbare Verpackungen oder Verpackungen mit Kunststoff-Rezyklatanteil keinen systematischen finanziellen Vorteil erhalten, bleibt die wirtschaftliche Grundlage des Kunststoffrecyclings fragil“, betont Klepper.

Kritisch bewertet die AVU, dass der Gesetzentwurf keine Weiterentwicklung der ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte vorsieht. Eine finanzielle Besserstellung von nachweislich gut recycelbaren Verpackungen oder solchen mit Rezyklatanteil hätte nach Einschätzung des Verbands kurzfristige Anreize setzen können. Stattdessen verweist das Bundesumweltministerium auf europäische Vorgaben, die erst ab 2030 greifen sollen.

Der Gesetzentwurf wird nun bei der EU-Kommission notifiziert. Anschließend folgen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat. Das neue Gesetz muss spätestens zum 12. August 2026 in Kraft treten.

Quelle: AVU