HDE fordert 1:1-Umsetzung des VerpackDG

Der Handelsverband Deutschland setzt sich für eine direkte Umsetzung der EU-Vorgaben im Verpackungsdurchführungsgesetz ein.
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Der Handelsverband Deutschland setzt sich für eine direkte Umsetzung der EU-Vorgaben im Verpackungsdurchführungsgesetz ein. Bürokratie und finanzielle Belastungen sollen minimiert werden.

Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf des Verpackungsdurchführungsgesetzes (VerpackDG) zur nationalen Anpassung an die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) beschlossen hat, zeichnet sich eine Debatte um die genaue Umsetzung ab. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben, um zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen für Unternehmen zu vermeiden.

Herausforderung durch nationale Vorgaben

Der HDE begrüßt den Wegfall der ursprünglich geplanten Organisation für Präventionsmaßnahmen, die Unternehmen finanziell und bürokratisch belastet hätte. Dennoch kritisiert der Verband, dass der aktuelle Entwurf in vielen Punkten über die europäischen Vorgaben hinausgeht. Stefanie Stadie, HDE-Referentin für Umweltpolitik, betont die Bedeutung der Bürokratievermeidung, wie sie im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Ein zentrales Anliegen ist, dass die nationalen Quotenvorgaben nicht über die EU-Vorgaben hinausgehen sollten.

Besonders das sogenannte Gold-Plating im Bereich der Mehrweggetränke sorgt für Diskussionen. Die nationale Vorgabe von 70 Prozent Mehrweganteil übersteigt die EU-Vorgaben von 10 Prozent bis 2030 und 40 Prozent bis 2040 erheblich. Der HDE plant, diese Punkte im parlamentarischen Verfahren verstärkt zu thematisieren.

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Flexibilität bei Vermeidungsmaßnahmen

Ein weiterer Kritikpunkt des HDE ist die starre Ausgestaltung der Finanzierung von Vermeidungsmaßnahmen für Verpackungen im ursprünglichen Entwurf. Der aktuelle Entwurf bietet mehr Flexibilität, indem er es Unternehmen erlaubt, Dritte zu beauftragen oder gemeinschaftlich tätig zu werden. Stadie erklärt, dass es sinnvoll wäre, wenn auch Branchenverbände diese Aufgaben übernehmen könnten, um den Aufwand für die Mitgliedsunternehmen zu reduzieren.

Positive Tendenzen und notwendige Nachbesserungen

Insgesamt sieht der HDE im Kabinettsentwurf eine positive Tendenz, die für Handelsunternehmen weniger Bürokratie und finanzielle Belastungen bedeuten könnte. Dennoch betont Stadie, dass das Ziel einer vollständigen Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben noch nicht erreicht ist und Nachbesserungen am Gesetz notwendig sind.

Der Entwurf des Verpackungsdurchführungsgesetzes bleibt ein zentrales Thema für die Verpackungsindustrie und den Handel, da die genaue Umsetzung der EU-Vorgaben weitreichende Auswirkungen auf die Branche haben wird. Der HDE werde sich weiterhin aktiv in die Diskussion einbringen, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.

Quelle: Handelsverband Deutschland (HDE)