Leitlinien konkretisieren PPWR-Umsetzung

Die EU-Kommission hat die Leitlinien zur Umsetzung der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) veröffentlicht.
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Die Europäische Kommission hat die Leitlinien zur Umsetzung der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) veröffentlicht. Ziel ist es, Unternehmen und Behörden mehr Klarheit bei der Anwendung der neuen Vorschriften zu geben und eine einheitliche Umsetzung in der EU sicherzustellen.

Die Verordnung (EU) 2025/40 ist bereits seit Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026 verbindlich. Mit den nun vorgelegten Leitlinien reagiert die Kommission auf zahlreiche offene Fragen aus Industrie und Mitgliedstaaten. Sie sollen insbesondere die Auslegung zentraler Begriffe und Pflichten erleichtern, ohne selbst rechtsverbindlich zu sein.

Klarheit bei Definitionen und Verantwortlichkeiten

Ein Schwerpunkt der Leitlinien liegt auf der Abgrenzung zentraler Rollen entlang der Wertschöpfungskette. So wird etwa präzisiert, wann ein Unternehmen als Hersteller gilt und wann als Produzent im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung. Während Hersteller für die Konformität von Verpackungen verantwortlich sind, tragen Produzenten die Kosten für Sammlung und Verwertung in dem Mitgliedstaat, in dem die Verpackung als Abfall anfällt.

Auch die Definition von Verpackung wird konkretisiert. Entscheidend ist demnach nicht allein das Material oder die Form, sondern die Funktion – etwa ob ein Produkt der Lagerung, dem Schutz oder dem Transport dient.

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Recyclingfähigkeit und Designanforderungen

Die Leitlinien bestätigen, dass grundsätzlich alle Verpackungen ab August 2026 als recycelbar gelten müssen. Konkrete Anforderungen an das Design folgen jedoch gestaffelt. Einheitliche Kriterien für „Design for Recycling“ sollen ab 2030 gelten, während die tatsächliche Recyclingfähigkeit im industriellen Maßstab bis 2035 nachgewiesen werden muss.

Damit bleibt Unternehmen zunächst ein Übergangszeitraum, gleichzeitig wird deutlich, dass sich Verpackungsdesign künftig stärker an Recyclingprozessen orientieren muss.

PFAS-Grenzwerte und regulatorische Verschärfungen

Ein weiterer zentraler Punkt sind die neuen Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Diese gelten ebenfalls ab August 2026. Eine Übergangsfrist für neu in Verkehr gebrachte Verpackungen ist nicht vorgesehen. Produkte, die bereits vor diesem Datum auf den Markt gebracht wurden, dürfen jedoch weiterhin vertrieben werden.

Die Leitlinien beschreiben zudem Prüfmethoden und ein abgestuftes Vorgehen zur Bestimmung von PFAS-Gehalten, da bislang keine EU-weit harmonisierte Testmethode existiert.

Einheitliche Kennzeichnung in der EU

Ab 2028 soll eine harmonisierte Kennzeichnung für Verpackungen eingeführt werden, die Verbraucher bei der Mülltrennung unterstützt. Nationale Kennzeichnungssysteme werden dadurch weitgehend ersetzt. Ziel ist es, die Fragmentierung des Binnenmarkts zu reduzieren und die Recyclingquoten zu verbessern.

Auch Angaben zu Rezyklatanteilen oder biobasierten Materialien werden künftig einheitlich geregelt, sofern Unternehmen diese freiwillig ausweisen.

Mehrwegquoten und Pfandsysteme

Die Leitlinien geben zudem Orientierung zur Umsetzung von Mehrwegzielen und Pfandsystemen. So müssen Mitgliedstaaten bis 2029 eine getrennte Sammlung von 90 Prozent für Einweg-Getränkeflaschen und Dosen erreichen. In der Regel wird dafür die Einführung von Pfand- und Rücknahmesystemen erforderlich sein.

Für Transportverpackungen und bestimmte Vertriebsformen gelten ab 2030 verbindliche Mehrwegquoten, die Unternehmen entlang der Lieferkette betreffen.

Einordnung für die Verpackungsindustrie

Mit den Leitlinien schafft die Kommission erstmals eine umfassende Auslegungshilfe für die PPWR. Sie adressieren zentrale praktische Fragen, etwa zur Verantwortlichkeit, zu technischen Anforderungen und zur Umsetzung von Umweltzielen.

Gleichzeitig wird deutlich, dass die Verordnung tief in bestehende Geschäftsmodelle eingreift. Unternehmen müssen sich auf neue Designvorgaben, erweiterte Berichtspflichten und eine stärkere Harmonisierung im EU-Binnenmarkt einstellen.

Die Kommission betont, dass die Leitlinien bei Bedarf aktualisiert werden sollen. Ergänzend ist ein FAQ-Dokument geplant, das weitere praxisnahe Fragen aufgreift.

Quelle: EU-Kommission