Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Vorgaben für Umweltwerbung auf Produkten und Verpackungen. Der Markenverband und eine breite Verbändeallianz warnen vor möglichen Folgen für bereits produzierte Ware und fordern eine klare Abverkaufsfrist.
Die neuen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie betreffen unter anderem Aussagen wie „klimafreundlich“ oder „umweltfreundlich“ sowie bestimmte Nachhaltigkeitssiegel auf Produkten und Verpackungen. Diese dürfen künftig nur noch unter strengeren Voraussetzungen verwendet werden. Für Unternehmen bedeutet das nach Einschätzung der Verbände einen erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand, weil zahlreiche Verpackungen geprüft und überarbeitet werden müssen.
Bereits produzierte Ware im Fokus
Ein zentrales Problem sieht die Verbändeallianz bei Produkten, die vor dem Stichtag rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht wurden, sich aber am 27. September 2026 noch im Lager oder im Handel befinden. Gerade bei Konsumgütern und Lebensmitteln mit längerer Haltbarkeit würden Verpackungen häufig lange im Voraus geplant, produziert und eingelagert.
Ohne eine klare Übergangs- und Abverkaufsfrist könnten einwandfreie Produkte mit bisher zulässiger Umweltwerbung womöglich nicht weiter verkauft werden. Im schlimmsten Fall müssten laut Verbändeallianz Waren und Verpackungen vernichtet werden. Dies könne wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verursachen und zugleich den Nachhaltigkeitszielen der Richtlinie widersprechen.
Forderung an Bundesregierung und EU-Kommission
Der Markenverband verweist darauf, dass sowohl Bundestag als auch Bundesrat das Problem bereits aufgegriffen hätten. Der Bundestag habe die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine angemessene Abverkaufsfrist einzusetzen. Auch der Bundesrat habe sich für eine entsprechende Lösung ausgesprochen.
Die Verbändeallianz fordert die Bundesregierung daher auf, sich bei der Europäischen Kommission für eine Anpassung der EmpCo-Richtlinie einzusetzen. Produkte, die vor dem Stichtag rechtmäßig hergestellt und in Verkehr gebracht wurden, müssten weiterhin verkauft werden dürfen. Ziel sei es, Verbraucherschutz, die Vermeidung von Greenwashing und wirtschaftliche Vernunft miteinander zu verbinden.
Quelle: Markenverband





