Markenartikler fordern Nachbesserungen bei PPWR-Umsetzung

Die Unternehmen kritisieren insbesondere die aus ihrer Sicht fehlende Rechtssicherheit bei der Umsetzung der PPWR.
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Deutlich mehr als 100 Unternehmen aus der Getränke-, Lebensmittel-, Verpackungs- und Recyclingbranche haben sich jüngst mit einem gemeinsamen Schreiben an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und EU-Ratspräsident António Costa gewandt. Darin verlangen die Unterzeichner eine Verschiebung zentraler Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR sowie eine gezielte Überarbeitung einzelner Regelungen.

Die Unternehmen kritisieren insbesondere die aus ihrer Sicht fehlende Rechtssicherheit bei der Umsetzung der PPWR. Obwohl die allgemeine Anwendung der Verordnung ab dem 12. August 2026 vorgesehen ist, seien wichtige Definitionen, Methoden und Leitlinien weiterhin ungeklärt. Dadurch entstünden erhebliche Risiken für Investitionen, Compliance und Wettbewerbsfähigkeit innerhalb des europäischen Binnenmarktes.

Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem Coca-Cola, Heineken, Mondelez, McDonald’s, Kraft Heinz, Red Bull, Eckes-Granini, Carlsberg, Pfanner, Henglein, Verallia, Vetropack, Wiegand-Glas, Ardagh Glass, Ball Corporation sowie zahlreiche andere Getränkehersteller, Lebensmittelunternehmen und Einzelhändler aus Europa.

Kritik an PFAS-Regeln und Rezyklatvorgaben

Im Mittelpunkt der Kritik steht Artikel 5 Absatz 5 der PPWR zu PFAS in Lebensmittelverpackungen. Die Unternehmen bemängeln, dass es bislang keine harmonisierte und rechtlich verbindliche EU-weite Testmethodik gebe, um die Konformität nachzuweisen. Dadurch drohten unterschiedliche Auslegungen und Vollzugspraktiken in den Mitgliedstaaten.

Auch die Vorgaben zu Rezyklatanteilen und Recyclingfähigkeit werden als problematisch bezeichnet. Nach Ansicht der Unternehmen bleiben Formulierungen wie „any plastic part“ oder „average per manufacturing plant“ unklar und könnten zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand und Rechtsunsicherheit führen.

Für bestimmte Verpackungsanwendungen wie aseptische Verpackungen oder Verpackungen für Nahrungsergänzungsmittel sehen die Unterzeichner derzeit keine technisch und wirtschaftlich realisierbaren Alternativen. Sie warnen davor, dass einzelne Verpackungslösungen durch die aktuellen Anforderungen faktisch vom Markt verschwinden könnten.

Zweifel an Mehrweg- und Wiederverwendungszielen

Darüber hinaus kritisieren die Unternehmen die Wiederverwendungs- und Refill-Vorgaben der PPWR. Die vorgesehenen Ausnahmen für Länder mit leistungsfähigen Recyclingsystemen seien in der Praxis nicht anwendbar. Zudem verwiesen mehrere Unterzeichner auf Lebenszyklusanalysen, wonach Einweg-Recyclingsysteme in bestimmten Fällen bessere Umweltwirkungen erzielen könnten als Mehrwegsysteme.

Auch die Verpflichtungen für den Außer-Haus-Bereich stoßen auf Widerstand. Die Unternehmen argumentieren, dass sogenannte Bring-your-own-Behälter-Systeme erhebliche Herausforderungen bei Lebensmittelsicherheit und Logistik mit sich brächten.

In ihrem Schreiben fordern die Unternehmen deshalb, das Anwendungsdatum einzelner Regelungen anzupassen und zentrale Bestimmungen der PPWR gezielt zu überprüfen. Gleichzeitig betonen sie ihre grundsätzliche Unterstützung für die Ziele der Verordnung und ihre Bereitschaft, an praktikablen Lösungen mitzuwirken.