Der Berliner Senat sieht erhebliche Hürden bei der Einführung einer Verpackungssteuer nach dem Vorbild der Stadt Tübingen. In einer am 19. Mai 2026 beschlossenen Stellungnahme spricht sich die Landesregierung stattdessen für eine bundesweit einheitliche Regelung zur kostenpflichtigen Abgabe von Einwegverpackungen aus. Betroffen wären insbesondere Gastronomie, Einzelhandel, Lieferdienste und Veranstaltungsbetriebe.
Der Senat begrüßt zwar grundsätzlich das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, verweist jedoch auf bereits bestehende Maßnahmen wie die Mehrwegangebotspflicht und den Einwegkunststofffonds. Gleichzeitig betont die Berliner Regierung, dass sie im Rahmen des Koalitionsvertrags den Ausbau der Zero-Waste-Agentur und das Leitbild „Zero Waste“ weiter vorantreibt.
Hoher Aufwand für Unternehmen und Verwaltung
Nach Einschätzung des Senats würde eine kommunale Verpackungssteuer erhebliche organisatorische und finanzielle Belastungen verursachen. Unternehmen müssten unter anderem Kassensysteme anpassen und Einwegartikel buchhalterisch getrennt erfassen. Besonders für bundesweit tätige Unternehmen könnten unterschiedliche kommunale Regelungen zusätzlichen Aufwand bei Kalkulation, Logistik und Steuerabwicklung bedeuten.
Aus Sicht des Senats würde eine solche Steuer zudem den politischen Bemühungen zum Bürokratieabbau widersprechen. Darüber hinaus warnt die Landesregierung vor möglichen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Metropolregion Berlin-Brandenburg, falls keine einheitliche Lösung geschaffen werde.
Auch die Berliner Steuerverwaltung müsste laut Stellungnahme zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen bereitstellen. Die Umsetzung der Steuer würde ein hohes Maß an Einzelfallkontrollen erfordern und damit besonders personalintensiv ausfallen. Gleichzeitig verweist der Senat darauf, dass durch eine mögliche stärkere Nutzung von Mehrwegverpackungen die Einnahmen langfristig sinken könnten. Dadurch könne sich die Steuer am Ende als unwirtschaftlich erweisen.
Bundesweite Regelung bevorzugt
Der Senat spricht sich deshalb für bundeseinheitliche Regelungen zur kostenpflichtigen Abgabe von Einwegverpackungen aus. Nach Auffassung der Landesregierung könnte dadurch sowohl die gewünschte Lenkungswirkung verbessert als auch zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduziert werden.
Hintergrund ist ein Beschluss des Rats der Bürgermeister vom 19. Februar 2026. Dieser hatte den Berliner Senat aufgefordert, eine landesweite Verpackungssteuer auf den Weg zu bringen. Die nun verabschiedete Stellungnahme wird dem Gremium zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Quelle: Senatskanzlei Berlin






