Nach der Abstimmung zur Packaging and Packaging Waste Regulation im EU-Parlament am 24. April meldet sich der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft zu Wort. Der Verband begrüßt die formelle Annahme der EU-Verpackungsverordnung.
“Die formelle Annahme des Parlaments noch in dieser Wahlperiode war richtig und wichtig. Besonders groß ist die Erleichterung, dass die Verpackungsverordnung in der im Trilog gefundenen Fassung ohne kurzfristige und weitere Diskussionen fördernde
Änderungen angenommen wurde. Der BDE wird sich dafür einsetzen, dass nun auch alle notwendigen delegierten Rechtsakte praxistauglich und im Sinne der Kreislaufwirtschaft erlassen werden.“Andreas Bruckschen, BDE– Hauptgeschäftsführer
Die Abgeordneten hatten in ihrer Sitzung am gestrigen Mittwoch in der letzten Tagungswoche der laufenden Legislaturperiode die im Trilog gefundene politische Einigung zur EU-Verpackungsverordnung mit großer Mehrheit formell angenommen. Dabei entfielen auf die Vorlage 476 Ja-Stimmen, 129 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen.
Das Europäische Parlament und der Rat der EU hatten nach einer zügigen Ausarbeitung ihrer Verhandlungsmandate im März eine Einigung im Trilog erzielt. Die Verordnung stellt neue Regeln für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen auf. So schreibt sie u.a. vor, dass ab 2030 alle in Verkehr gebrachten Verpackungen vollständig oder mindestens zum größeren Teil recyclebar sein müssen. Für Kunststoffverpackungen gelten künftig verpflichtende Einsatzquoten für Rezyklate.
Zudem müssen Verpackungen, die vom Bioallfall schwer zu trennen sind, wie etwa Kaffee-/Teefilter und -pads oder Klebeetiketten für Obst und Gemüse in Zukunft kompostierbar sein. Eine europaweite Harmonisierung von Verpackungsetiketten und Sammelbehälterbeschriftungen soll künftig Verbrauchern die Entsorgung erleichtern und eine Getrenntsammlung gewährleisten.
“Die Verpackungsverordnung ist ein wichtiger Schritt zu einem voll kreislauffähigen Verpackungsmarkt in Europa. Die Hoffnung ist, dass die Einigung auch im Rat der Europäischen Union angenommen und nicht auf der Zielgeraden noch behindert wird. Die konsequente Zustimmung des Parlaments zu der in den Trilogverhandlungen gefundenen Einigung darf also auch als ein klares Zeichen an den Rat verstanden werden, der über die Verordnung voraussichtlich im Herbst oder Winter dieses Jahres abstimmen wird.“
Andreas Bruckschen
Quelle: BDE