Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, da sie eine einheitliche Umsetzung der Verpackungsgesetze in Europa erfordert. Um diese Anforderungen zu erfüllen, wurde das Netzwerk der European National Registers (EUNR) ins Leben gerufen. Unter der Leitung der deutschen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vereint das EUNR Organisationen aus 16 EU-Mitgliedsländern.
Das EUNR zielt darauf ab, die harmonisierte Anwendung der PPWR im europäischen Binnenmarkt zu fördern. Dies soll durch die Entwicklung koordinierter Ansätze zur einheitlichen Auslegung der erweiterten Herstellerverantwortung und der praktischen Anwendung der PPWR erreicht werden. Die Mitglieder des Netzwerks, bestehend aus nationalen Behörden und Organisationen, die für die Produzentenregister und Verpackungsdaten verantwortlich sind, arbeiten gemeinsam an der Umsetzung dieser Ziele.
Einheitliche Standards für mehr Transparenz
Ein zentrales Anliegen des EUNR ist es, Transparenz zu schaffen und die Marktüberwachung zu stärken. Durch die einheitliche Anwendung der PPWR sollen Wettbewerbsnachteile vermieden und die rechtliche Unsicherheit auf nationaler Ebene verringert werden. Die Mitglieder des Netzwerks entwickeln gemeinsame Erklärungen und praktische Leitlinien zu delegierten und umsetzenden Rechtsakten im Rahmen der PPWR.
Förderung eines fairen Wettbewerbs
Ein weiteres Ziel des EUNR ist es, die Chancengleichheit für alle verpflichteten Unternehmen in Europa zu fördern. Durch die Reduzierung von Trittbrettfahrerverhalten und die Sicherstellung einer europaweiten Durchsetzung der PPWR soll ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden. Gleichzeitig wird eine zuverlässig finanzierte und funktionierende Recyclinginfrastruktur für Verpackungen als stabile Grundlage für die Einhaltung der PPWR-Anforderungen geschaffen.
Langfristige Ziele und Zusammenarbeit
Zu den langfristigen Zielen des EUNR gehört die Förderung der Wiederverwendbarkeit und Rezyklierbarkeit von Verpackungen bis 2030 sowie deren großflächige Wiederverwertung bis 2035. Hierzu gehört auch der regelmäßige Austausch von Informationen und Erfahrungen zur Umsetzung der PPWR, insbesondere im Kontext nationaler Register und Registrierungsverfahren. Zudem werden Vorschläge und Empfehlungen an die Europäische Kommission entwickelt und eingereicht, um die nationale Umsetzung der PPWR zu harmonisieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Quelle: EUNR





