Reclay Systems bietet ein Prozent des Lizenzvolumens als Recyclingprämie

Rezyklat-Definition
(Bild: Reclay Holding GmbH)

Nachdem die Zentrale Stelle Verpackungsregister im September den ersten Mindeststandard für recyclinggerechte Verpackungen veröffentlicht hat, führen die Dualen Systeme nun nach und nach die vom Verpackungsgesetz gewünschten Prämienmodelle ein. Reclay Systems wird beispielsweise vom nächsten Jahr an eine sogenannte Recyclingprämie zahlen.

Der Kölner Entsorgungsdienstleister kündigte Anfang Oktober an, nachgewiesenermaßen gut recycelbare Verpackungen zu fördern und dem Inverkehrbringer ein Prozent seines gesamten Lizenzvolumens gutzuschreiben. Schöpfe der Kunde die Prämie nicht oder nur teilweise aus, solle der verbleibende Betrag gespendet werden, schreibt Reclay Systems weiter. Unterstützt werden sollen dann Umweltprojekte gemeinnütziger Organisationen. „Damit bringt die Recyclingprämie nur Vorteile“, schlussfolgert das Unternehmen.

Verpackungsgesetz fordert ökologische Gestaltung der Entgelte

Die Grundlage für die Recyclingprämie liefert Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes. Jedes Duale System wird darin aufgefordert, einen Anreiz zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte zu entwickeln. Erst zum 1. September 2019 hat die dafür zuständige Zentrale Stelle Verpackungsregister den „Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ veröffentlicht.

Gültig und verbindlich werde die Recyclingprämie mit den Verträgen für das kommende Jahr, teilt Reclay Systems weiter mit. Damit biete man den Herstellern und Inverkehrbringern von Verkaufsverpackungen den Anreiz, sich die gute Recyclingfähigkeit von Verpackungen belohnen zu lassen.

www.reclay-group.com