Wie die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. (IK) mitteilt, sind die Recyclingquoten bei Kunststoffverpackungen deutlich gestiegen. Das zeigten die nun vorliegenden Recyclingquoten für das Jahr 2019.
Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes liegen die Recyclingquoten für das Jahr 2019 vor. Tendez steigend: Laut einer Studie der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung im Auftrag des Umweltbundesamts, BKV GmbH, Duale Systeme sowie Entsorgungsunternehmen, Verbänden und Unternehmen verschiedener Materialfraktionen verläuft die Entwicklung beim Recycling von Kunststoffverpackungen positiv.
Demnach ist das Recycling von Kunststoff-Verpackungen in 2019 um 8,1 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Im Bereich des privaten Endverbrauchs sogar um 12,3 Prozentpunkte. Damit erreichten Kunststoffverpackungen Recyclingquoten von insgesamt 55,2 Prozent bezogen auf den Gesamtmarkt. Und im Bereich des privaten Endverbrauchs sogar 61,7 Prozent (beteiligungspflichtige Verpackungen und Pfand-Flaschen). Der Verbrauch von Kunststoffverpackungen nahm in 2019 gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Prozent ab und befindet sich auf dem Niveau von 2017.
„Der sprunghafte Anstieg des Recyclings ist ein grandioser Erfolg des neuen Verpackungsgesetzes, für das sich unsere Branche eingesetzt hat. Da wir wissen, wie stark sich die Hersteller von Kunststoffverpackungen für die Kreislaufwirtschaft ihrer Produkte engagieren, freuen uns diese Fortschritte ganz besonders.“ Dr. Isabell Schmidt, IK-Geschäftsführerin
Vorgaben des Verpackungsgesetzes wirken
Dazu passt, dass die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben auch deutliche Erfolge verzeichnet. Die Vorgabe an die werkstoffliche Verwertung von Kunststoffverpackungen in Höhe von 58,5 Prozent wurde erreicht.
„Die Vorgaben sind sehr ambitioniert und ein Erreichen war nicht automatisch zu erwarten“, erklärt Dr. Schmidt. „Dass es in einem gemeinsamen Kraftakt dennoch gelungen ist die recycelte Menge um 50 Prozent zu erhöhen, bestätigt uns, den kooperativen Weg mit allen Stakeholdern und der Politik beherzt fortzusetzen.“
Im Unterschied zu den zuvor genannten Recyclingquoten bezieht sich die gesetzliche Quote ausschließlich auf die bei den Dualen Systemen beteiligten Verpackungsmengen. Positiv sei zudem, dass es der ZSVR gelungen sei, das hohe Maß an Unterlizenzierung ein gutes Stück einzudämmen.
Kreislaufwirtschaft weiterhin stärken, Anreize setzen
Es sei zu bilanzieren, so die IK, dass das Verpackungsgesetz und die neu geschaffene Zentrale Stelle Verpackungsregister damit stark zur Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft von Verpackungen sowie des privatwirtschaftlichen Systems der Abfallentsorgung beigetragen habe. Für 2022 steht eine grundlegende Überprüfung des Verpackungsgesetzes an.
„Unsere Branche sieht sich mit dem Gesetz, das erstmalig auch Impulse für eine recyclingfähige Verpackungsgestaltung setzt, auf einem sehr guten Weg. Unser Ziel ist es, die finanziellen Anreize für ein recyclingfähiges Verpackungsdesign weiter zu stärken. Damit die Kreislaufwirtschaft noch mehr Fahrt aufnimmt und sich Investitionen unserer Mitglieder in neue Verpackungsdesigns auch bezahlt machen“, so Schmidt über die Erwartungen an die Zukunft des Verpackungsgesetzes.
Quelle:Â IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V.