Chile hat die Durchführungsverordnung über Einwegkunststoffe und Kunststoffflaschen präzisiert: Das Regelwerk konkretisiert die Anforderungen an zertifizierte Kunststoffe, Recyclinganteile in Getränkeflaschen und Mehrwegangebote im Handel.
Mit dem Gesetz verfolgt die Regierung das Ziel, die Entstehung von Verpackungsabfällen zu verringern, die Wiederverwendung zu fördern und den Einsatz von Recyclingmaterial in Kunststoffverpackungen zu erhöhen. Hintergrund sind jährlich rund 23.000 Tonnen Einweg-Kunststoffabfälle in Chile, von denen ein erheblicher Teil in die Umwelt gelangt.
Mindestanteile für Rezyklat in Kunststoffflaschen
Die Verordnung bestätigt die bereits im Gesetz festgelegten Mindestanteile für recycelten Kunststoff in Einweg-Getränkeflaschen. Demnach müssen Flaschen, die alkoholfreie Getränke enthalten, künftig folgende Anteile an in Chile gesammeltem und recyceltem Kunststoff aufweisen: 15 Prozent zwischen 2025 und 2029, 25 Prozent ab 2030, 50 Prozent ab 2040, 60 Prozent ab 2050 und 70 Prozent ab 2060. Maßgeblich ist dabei ausschließlich der Flaschenkörper, Verschlüsse und Etiketten werden nicht berücksichtigt.
Zur Kontrolle führt Chile ein Zertifizierungssystem ein. Hersteller müssen die Herkunft und den Rezyklatanteil nachweisen. Jede Flasche erhält eine Chargenkennzeichnung sowie einen QR-Code, über den Verbraucher das Zertifikat digital abrufen können.
Anforderungen an zertifizierte Kunststoffe
Die Verordnung definiert zudem erstmals die Anforderungen für sogenannte „zertifizierte Kunststoffe“. Diese müssen mindestens zu 20 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen und industriell oder häuslich kompostierbar sein. Für die Heimkompostierung ist eine biologische Abbaubarkeit von mindestens 90 Prozent innerhalb von maximal 365 Tagen vorgeschrieben. Bei industrieller Kompostierung gilt dieselbe Abbaurate innerhalb von höchstens 180 Tagen.
Produkte, die diese Anforderungen erfüllen, erhalten eine staatliche Zertifizierung und müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Vorgeschrieben sind unter anderem die Aufschrift „Plástico certificado Ley N° 21.368“ sowie eine eindeutige Zertifikatsnummer.
Supermärkte müssen Mehrwegflaschen anbieten
Ein weiterer Schwerpunkt der Verordnung liegt auf Mehrwegsystemen: Händler für alkoholfreie Getränke sind verpflichtet, Mehrwegflaschen anzubieten und zurückzunehmen. Für Supermärkte schreibt die Verordnung vor, dass mindestens 30 Prozent der Verkaufsfläche für Getränkeflaschen mit Mehrweggebinden belegt sein müssen. Die Berechnung erfolgt über die sichtbare Regal- beziehungsweise Präsentationsfläche.
Quelle: Decreto 30, Ministerio del Medio Ambiente






