Strenge PFAS-Grenzwerte setzen Verpackungsbranche unter Druck

Die Regelung betrifft Hersteller und Inverkehrbringer gleichermaßen.
Bild: Mameraman / Shutterstock.com

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR, die ab dem 12. August 2026 gilt, verschärft die Europäische Union die Anforderungen an Lebensmittelverpackungen deutlich. Besonders im Fokus stehen erstmals verbindliche Grenzwerte für PFAS, wie Dekra mitteilt. Die Regelung betrifft Hersteller und Inverkehrbringer gleichermaßen und zwingt die Branche zu umfassenden Anpassungen.

Mit Inkrafttreten der Verordnung werden per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelkontaktmaterialien streng reguliert. Diese Stoffgruppe, häufig als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet, wird unter anderem in Kartonverpackungen eingesetzt, um Feuchtigkeitsresistenz zu gewährleisten.

Sehr niedrige Grenzwerte erhöhen Risiko von Verunreinigungen

Die neuen Vorgaben setzen äußerst niedrige Grenzwerte fest und gehen über die Regulierung einzelner Substanzen hinaus. Erfasst werden sämtliche Verbindungen, die unter die PFAS-Definition fallen. Konkret gelten künftig Grenzwerte von 25 ppb für einzelne PFAS-Verbindungen, 250 ppb für die Summe identifizierter Stoffe sowie 50 ppm für den Gesamtfluorgehalt inklusive polymerer PFAS.

Nach Einschätzung von Dekra bergen diese strengen Limits ein erhebliches Risiko für unbeabsichtigte Überschreitungen, etwa durch Verschleppung oder Spurenverunreinigungen entlang der Produktionskette. Für Verpackungshersteller bedeutet dies deutlich erhöhte Anforderungen an Materialauswahl, Prozesskontrolle und Analytik.

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Weitere Pflichten entlang des gesamten Verpackungslebenszyklus

Neben den PFAS-Beschränkungen verpflichtet die Verordnung Unternehmen zu umfangreichen Maßnahmen zur Abfallminimierung. Dazu zählen Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Mindestanteile an Rezyklaten sowie die Reduktion von Verpackungsmaterial und verbesserte Kennzeichnung.

Diese Vorgaben werden schrittweise eingeführt und betreffen den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Unternehmen müssen ihre Produkte und Prozesse entsprechend frühzeitig anpassen, um die zukünftigen Anforderungen zu erfüllen.

Konformitätsbewertung wird Pflicht vor Markteinführung

Ein zentrales Element der neuen Regulierung ist die verpflichtende Konformitätsbewertung vor dem Inverkehrbringen. Hersteller müssen künftig ein Verfahren der internen Fertigungskontrolle durchführen und umfassende technische Dokumentationen erstellen.

Quelle: Dekra