Verpackungsgesetz zeigt Wirkung

(Bild: Inka Drop/shutterstock.com)

10 Monate nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 zieht die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eine erste positive Zwischenbilanz. Die Anzahl der Registrierungen im Verpackungsregister LUCID habe sich seit Ende 2018 verdreifacht.

Trotz des hohen Zeitdrucks seit Veröffentlichung des Gesetzes im Juli 2017 habe man alle Meilensteine planmäßig erreicht – zuletzt mit der Veröffentlichung des Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen zum 1. September 2019. Auch der Grad der Systembeteiligung ist bei den Materialgruppen Papier/ Pappe/ Karton (PKK) und Glas bereits gestiegen. Es bleibe jedoch noch Entwicklungsbedarf.

„Die Systembeteiligung ist im Bereich der Leichtstoffverpackungen noch nicht auf einem befriedigenden Niveau. Wir sehen an den knapp 60.000 beantworteten Anfragen, wie hoch das Unwissen der Wirtschaft auch nach 25 Jahren Produktverantwortung ist. Wir werden bei den Unternehmen in Zukunft konsequent die Umsetzung ihrer Eigenverantwortung einfordern“, sagt Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Die Zentrale Stelle hat einen Katalog der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen herausgebracht, der erstmals die Systembeteiligungspflicht einer Verpackung in Form einer Verwaltungsvorschrift konkretisiert. Leider würden noch immer nicht alle Unternehmen ihren Pflichten nachkommen.

Das Ziel, Verpackungen recyclinggerechter zu machen, sei aber in Industrie und Handel angekommen. Der am 1. September 2019 veröffentlichte fortentwickelte Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen wirkt bereits weitreichender als ursprünglich durch das Gesetz beabsichtigt. Handelsunternehmen verlangen von ihren Verpackungslieferanten, dass die gelieferten Verpackungen den Anforderungen des Mindeststandards vollumfänglich entsprechen.

„Das geht deutlich weiter, als der Gesetzgeber geplant hat und setzt die Verpackungshersteller unter Druck, die Verpackungen schnellstmöglich zu ändern. Wichtig ist es, die Innovationskraft der Verpackungsbranche zu erhalten, um den Zielen des VerpackG – Vermeidung und Verwertung – größtmöglich nahezukommen“, so Gunda Rachut.

Zentrale Stelle Verpackungsregister

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat ihren Sitz in Osnabrück. Stifter sind die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Handelsverband Deutschland (HDE), die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen sowie der Markenverband. Die ZSVR sorgt seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 als beliehene Behörde für mehr Transparenz und Kontrolle beim Verpackungsrecycling. Dazu führt sie ein Verpackungsregister aller gesetzlich verpflichteten Unternehmen aus Industrie und Handel, gleicht Mengen von Herstellern und Systemen ab und sorgt mit Standards für mehr recyclinggerechtes Design bei Verpackungen.