Verpackungsnormung – Entstehung und Anwendung

Sitz des DIN in Berlin. (Bild: Kay Herschelmann, Berlin)
Sitz des DIN in Berlin. (Bild: Kay Herschelmann, Berlin)

Oft werden Begriffe der Verpackungsbranche falsch verwendet, ohne dass wir weiter darüber nachdenken. Korrekte Bezeichnungen sind aber gerade unter dem Aspekt der Globalisierung der Wirtschaft Voraussetzung für Eindeutigkeit und exakte Transformation in andere Sprachen. Hilfe bietet dabei das Bereitstellen genormter Begriffe. Diesen wird das packaging journal in 2019 eine Serie widmen.

Das Deutsche Institut für Normung hat mit der Terminologiedatenbank DIN-Term Möglichkeiten einer effizienten Terminologiearbeit geschaffen, die den interessierten Kreisen die genormten Begriffe zeitnah und qualitativ zuverlässig bereitstellt. Darin eingebunden ist auch die Grundlagennorm DIN 55405 „Verpackung – Terminologie – Begriffe“, die einheitliche Begriffe für das Gebiet des Verpackungswesens festlegt.

Die Wichtigkeit eindeutiger, von allen anwendbarer Normen erkannte die deutsche Industrie bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts. So führten 1905 noch vor Gründung einer Normungsinstitution die Fischverarbeiter Deutschlands einheitliche Dosenformate ein, gefolgt von der Konservenindustrie und den Handelskammern, die sich 1907 auch für genormte Dosenformate in der Obst- und Gemüseverarbeitung einsetzten.

Gründung des Normenausschusses der deutschen Industrie

1917 wurde dann der Normenausschuss der deutschen Industrie (NADI) gegründet, die in der Rationalisierung der bis dahin ungeregelten Rüstungsproduktion noch eine Chance sah, den Krieg erfolgreich zu beenden. Mit dem NADI entstanden „Deutsche Industrie-Normen“, abgekürzt mit „DIN“, die insbesondere für die Zusammenarbeit im Maschinenbau notwendig waren und bald als Garant für Wertarbeit gesehen wurden.

1922 entstand eine der bekanntesten Normen, die DIN 476 für Papierformate. Der Name NADI wurde 1926 in DNA (Deutscher Normenausschuss) geändert. Nach dem Zweiten Weltkrieg beauftragte der Alliierte Kontrollrat 1946 den Normenausschuss, der von da an Deutsches Institut für Normung (DIN) hieß, mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit.

Das DIN wurde 1951 Mitglied in der Internationalen Organisation für Standardisierung (ISO). Die ost-/westdeutsche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Normung bestand bis zum Mauerbau 1961. Danach wurde in der DDR das Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung (ASMW) gegründet, das nun anstelle von DIN die „Technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (TGL)“ entwickelte. Seit 1990 ist das DIN wieder für die gesamtdeutsche Normungsarbeit zuständig.

Zunehmend ist Normung europäisch und international geprägt. Nationale Normen haben nur noch einen Anteil von 15 Prozent an den Normungsprojekten, die anderen werden mit internationalen ISO- bzw. europäischen CEN-Arbeitsgremien abgestimmt.

Arbeitsweise des DIN

Das DIN ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder juristische Personen sind. Es wird von einer Geschäftsleitung geführt. Aufgabe des DIN ist es, zum Nutzen der Allgemeinheit unter Wahrung des öffentlichen Interesses Normen anzuregen, zu begleiten und die Eingliederung internationaler Normen in das deutsche Normenwerk zu organisieren. Die Grundprinzipien der Arbeit des DIN sind in DIN 820 festgeschrieben und beinhalten solche Grundsätze wie Einheitlichkeit, Freiwilligkeit, Marktorientierung, Wirtschaftlichkeit oder Bezug zum neuesten Stand von Wissenschaft und Technik.

1975 unterzeichneten das DIN und die Bundesrepublik Deutschland den Normenvertrag, in dem sich der Staat verpflichtet, die Normungsarbeit ausschließlich dem DIN zu übertragen, das aber eine unabhängige, nichtstaatliche Organisation ohne Weisungsrecht des Staates blieb. Weiterhin wurden Gremien wie die Kommissionen für Sicherheitstechnik, für Umweltschutz und der Verbraucherrat gegründet. Die erarbeiteten Normen werden über den Beuth Verlag als Tochterunternehmen des DIN kostenpflichtig vertrieben, wodurch ein Teil der gemeinnützigen Normungsaktivitäten finanziert wird.

Die fest angestellten Mitarbeiter organisieren die Arbeit in den Normenausschüssen u. a. in Gremien und stimmen sie mit dem aus Vertretern der interessierten Kreise bestehenden Lenkungsgremium ab. Für jede Normungsaufgabe ist ein Arbeitsausschuss bzw. ein Technisches Komitee zuständig. Im Regelfall sind mehrere Arbeitsausschüsse zu einem Normenausschuss zusammengefasst. Mehr als 30.000 Experten bringen ihr Fachwissen in den Normungsprozess ein und tragen wesentlich dazu bei, Innovationen zur Marktreife zu bringen.

Zahlreiche Normungsexperten nahmen an der Festveranstaltung zum 70-jährigen Bestehen des DIN teil. (Bild: HTWK Leipzig)

Zahlreiche Normungsexperten nahmen an der Festveranstaltung zum
70-jährigen Bestehen des DIN teil. (Bild: HTWK Leipzig)

Der Normenausschuss Verpackung als Teil des DIN

Gerade heute, wo so viel in der Öffentlichkeit über Verpackung diskutiert wird, ist es wichtig, die Arbeit der Verpackungsnormung zu unterstützen und dadurch zur optimalen Erfüllung der Verpackungsfunktionen, zur Durchsetzung von Sicherheitsanforderungen und zur Schonung von Ressourcen beizutragen. Der Normenausschuss Verpackung (NAVp) ist für die Normung aller technischen und organisatorischen Elemente des physischen Warenflusses sowie für die dafür erforderlichen Grundlagen und Anforderungen an Packstoffe, -mittel und -hilfsmittel, Verpackungssysteme sowie Ladeeinheiten zuständig. Er koordiniert auch die deutsche Mitarbeit in den internationalen Normungsorganisationen des Fachgebiets.

1948 wurde der NAVp in der damals wieder entstehenden Messemetropole Leipzig ins Leben gerufen und feierte in diesem Jahr dort an der HTWK sein 70-jähriges Bestehen mit einer Festveranstaltung.

Wer die Norm hat, hat den Markt

Die Aufgabenschwerpunkte variierten in den folgenden Jahrzehnten. Während in der Nachkriegszeit die Normung dazu beitrug, wirtschaftliche Engpässe zu beseitigen und Zugang sowie Einfluss auf dem internationalen Markt zurück zu gewinnen, gelang es in den 1970er-Jahren Basisnormen für Terminologie, Abmessungen und Prüfverfahren zu schaffen und Normen für neue Materialien zu erarbeiten. Dies geschah getreu dem Motto: „Wer die Norm hat, hat den Markt.“

Danach standen die Umweltverträglichkeit von Verpackungen, Managementnormen sowie Regularien der EU-Kommission im Vordergrund. 1985 wurde eine neue Konzeption zur technischen Harmonisierung in der EU eingeführt. Weitere Meilensteine waren 1989 die Konformitätsbewertung und 1999 die Produktregulierung in der EU. Seitdem sind mehr als 20 New-Approach-Richtlinien wie die RL 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle oder die VO EC 10-2006 über gute Herstellungspraxis in Kraft getreten.

Heute steht das Verpackungswesen wie viele andere Bereiche der Wirtschaft vor zahlreichen Herausforderungen wie Industrie 4.0, Digitalisierung, Sicherheit und Nachverfolgbarkeit von Verpackungen. Eine höhere Normungseffizienz, damit Innovationen in kürzester Zeit am Markt verbreitet werden können, zählt ebenso dazu wie die Weiterentwicklung und das Bereitstellen genormter Begriffe auf Basis von DIN-Term (weitere Informationen unter: http://www.din-term.din.de).