Genormte Begriffe: Trommel oder Fass?

Beispiel Trommel und Fass
Beispiel Trommel und Fass (Bilder: praditkhorn somboonsa/shutterstock.com, kasarp studio/shutterstock.com)

Während in der englischen Fachsprache für die Packmittel „Fass“ und „Trommel“ mehrere Bezeichnungen wie „cask“, „barrel“, „keg“, „tun“, „vat“ oder „drum“ verwendet werden können, sind in der DIN 55405 „Verpackung – Terminologie – Begriffe“ Definitionen enthalten, die beide Verpackungen voneinander abgrenzen.

Das Fass

So wird unter der Nr. 10.247 als Fass eine „meist bauchige oder zylindrische Verpackung aus Metall (Stahl, Aluminium), Pappe, Kunststoff, Holz oder einem anderen geeigneten Packstoff“ verstanden, deren Boden flach oder gewölbt ist. Fässer werden vorwiegend als Transportverpackungen eingesetzt und sollten rollbar und übereinander stapelbar sein. Die senkrechte Begrenzungsfläche wird als Rumpf oder Mantel bezeichnet, wobei dieser beim sogenannten Daubenfass aus fertig bearbeiteten Fassbrettern, den Dauben besteht. Zum Zusammenhalten werden auf das Fass Metallreifen aufgetrieben.

Metallfässer haben zur Verstärkung Längs- und/oder Querrillen bzw. Reifen aus Profilstahl (Rollreifenfässer). Kunststofffässer werden in der Regel aus PE hergestellt. Fässer für Flüssigkeiten haben meist Spundloch und Stopfen oder Schraubverschluss. Für pastöse und schüttbare Güter werden Fässer mit Eindrückdeckel oder abnehmbarem Deckel und Spannring verwendet.

Der ebenfalls genormte Begriff Spundfass bezeichnet ein Fass mit Füll- und Entleerungsöffnungen, dessen Boden fest mit dem Mantel verbunden ist. Kleine Fässchen (engl. kegs) aus Weißblech, die vorwiegend für Getränke verwendet werden und fünf Liter fassen sowie eine Zapfvorrichtung haben, werden als Fassdosen (Nr. 10.248) bezeichnet.

Transportverpackung Trommel

Eine Trommel (Nr. 10.873) ist ebenfalls eine Transportverpackung mit bis zu 250 Litern Inhalt. Gemäß DIN handelt es sich um ein „zylindrisches Fass aus mehreren aufeinander gewickelten, miteinander verleimten Lagen langfasrigen Papiers. Deckel und Boden bestehen aus Vollpappe, Holz, Sperrholz oder Stahlblech“. Der Boden wird meist mit dem Mantel durch Metallband verbunden oder verklebt.

Werden die Verpackungen für Gefahrgut verwendet, können Abweichungen zu den in der DIN genannten Definitionen auftreten.

Der Hobbock

Zur Abrundung soll noch auf den Hobbock (Nr. 10379) eingegangen werden. Damit wird ein „zylindrisches oder konisches, nicht rollbares Packmittel eines Volumens bis etwa 60 Liter, mit oder ohne Fußreifen, mit einem abnehmbaren Deckel oder Scharnierdeckel als Oberboden und zwei seitlichen Fallgriffen oben am Rumpf oder einem Deckelgriff“ bezeichnet.