20 EU-Staaten bei Green-Claims-Umsetzung im Verzug

Für Hersteller und Markenartikler hat die Richtlinie unmittelbare Auswirkungen auf die Gestaltung von Verpackungen.
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Die Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen 20 Mitgliedstaaten eingeleitet. Aus Sicht Brüssels wurde die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel („Empowering Consumers for the Green Transition“) nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt. Für die Verpackungsbranche ist die Richtlinie besonders relevant, weil sie neue Anforderungen an Umweltversprechen und Nachhaltigkeitsaussagen auf Verpackungen mit sich bringt.

Die Richtlinie (EU) 2024/825 soll die Verlässlichkeit und Transparenz von Umweltaussagen und Nachhaltigkeitskennzeichnungen verbessern. Ziel ist es, Greenwashing einzudämmen und Verbraucher besser über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Gewährleistungsrechte von Produkten zu informieren. Unternehmen sollen Nachhaltigkeitsversprechen künftig klarer belegen müssen.

Neue Vorgaben für Verpackungskennzeichnungen

Für Hersteller und Markenartikler hat die Richtlinie unmittelbare Auswirkungen auf die Gestaltung von Verpackungen. Umweltbezogene Aussagen und Nachhaltigkeitslabels geraten stärker in den Fokus der Regulierung. Die EU will damit verhindern, dass Verbraucher durch unklare oder nicht belegte Umweltaussagen in die Irre geführt werden.

Die Vorgaben gelten als wichtiger Baustein der europäischen Green-Claims-Regulierung. Verpackungen gehören dabei zu den sichtbarsten Kommunikationsflächen für Nachhaltigkeitsbotschaften. Entsprechend müssen Unternehmen ihre Claims und Kennzeichnungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Österreich unter 20 betroffenen Staaten

Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht überführen. Nach Angaben der Kommission haben Österreich sowie 19 weitere EU-Staaten die vollständige Umsetzung bislang nicht mitgeteilt.

Die Kommission hat daher eigenen Angaben zufolge sogenannte Aufforderungsschreiben versandt. Die betroffenen Staaten haben nun zwei Monate Zeit, die vollständige Umsetzung nachzuweisen. Andernfalls kann die Behörde den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einleiten und eine begründete Stellungnahme abgeben.

Für die Verpackungsindustrie erhöht sich damit der Druck, sich frühzeitig auf die verschärften Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen vorzubereiten – unabhängig davon, wann die nationale Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten abgeschlossen wird.

Quelle: EU-Kommission