EU-Kommission befreit Palettenfolien von 100-Prozent-Mehrwegpflicht

Damit gelten für spezifische Verpackungsformate die strengen Mehrwegquoten für innerbetriebliche und nationale Transporte nicht.
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Die Europäische Kommission hat am 25. Februar 2026 eine Entscheidung zur Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 verabschiedet: Darin werden Unternehmen, die Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder einsetzen, von der Pflicht befreit, diese Transportverpackungen zu 100 Prozent in Mehrwegsystemen zu führen. Die Entscheidung ergänzt die Vorgaben der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR.

Die Verordnung (EU) 2025/40 sieht ab 2030 verbindliche Wiederverwendungsziele für bestimmte Transportverpackungen vor. Für innerbetriebliche Transporte sowie Transporte zwischen verbundenen Unternehmen oder innerhalb eines Mitgliedstaates gilt grundsätzlich eine 100-Prozent-Mehrwegvorgabe. Betroffen sind unter anderem Paletten, Kisten, Trays sowie flexible Formate wie Folien und Umreifungsbänder.

Hohe Umstellungskosten als Begründung

Nach Einschätzung der Kommission kann die vollständige Umstellung auf wiederverwendbare Palettenfolien und -bänder zu unverhältnismäßig hohen Anpassungskosten führen. Zwar seien wiederverwendbare Lösungen am Markt verfügbar, jedoch erfordere der flächendeckende Einsatz hohe Anfangsinvestitionen in neue Verpackungslinien und automatisierte Systeme. Diese Technologien seien derzeit noch nicht ausreichend entwickelt.

In der Begründung verweist die Kommission wörtlich darauf, dass der Wechsel zu 100 Prozent wiederverwendbaren Palettenumwicklungen „high initial investments to redesign packaging lines“ erfordere und die Umstellung „disrupt supply chains and lead to costs to the economic operators“ könne.

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Ausnahme von Artikel 29 Absatz 2 und 3

Konkret werden wirtschaftliche Akteure, die Palettenumwicklungen oder Umreifungsbänder zur Stabilisierung und zum Schutz von Waren auf Paletten verwenden, von den 100-Prozent-Wiederverwendungsvorgaben gemäß Artikel 29 Absatz 2 und 3 ausgenommen.

Damit gelten für diese spezifischen Verpackungsformate die strengen Mehrwegquoten für innerbetriebliche und nationale Transporte nicht. Die generellen Wiederverwendungsziele für andere Transportverpackungen bleiben jedoch bestehen.

Quelle: EU-Kommission