Der Bundestag hat das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen und damit den Weg für die nationale Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung PPWR (EU 2025/40) freigemacht. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten am 11. Juni die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten das Gesetz ab.
Mit dem Gesetz wird das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst und an die ab dem 12. August 2026 unmittelbar geltende PPWR angepasst. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Höhere Recyclingquoten und strengere Designvorgaben
Das Gesetz sieht vor, die Recyclingquote für Kunststoffabfälle bis 2028 auf 75 Prozent und bis 2030 auf 80 Prozent anzuheben. Zudem werden neue Anforderungen an Rezyklateinsatz, Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit eingeführt.
Verpackungen sollen künftig so gestaltet werden, dass schwer recycelbare Kunststoffe sowie bestimmte problematische Stoffe wie PFAS möglichst vermieden werden. Darüber hinaus enthält das Gesetz Vorgaben zur Vermeidung überdimensionierter Verpackungen sowie neue Kennzeichnungspflichten, die die Sortierung und Entsorgung erleichtern sollen.
Ökologische Beteiligungsentgelte nachgeschärft
Im Umweltausschuss hatten CDU/CSU und SPD gemeinsam mit Unterstützung der Grünen noch Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Dabei wurden insbesondere die Regelungen zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte weiterentwickelt.
Nach Angaben des Ausschusses sollen dadurch stärkere finanzielle Anreize für recyclingfähige und umweltfreundliche Verpackungen geschaffen werden.
Bundestag fordert schnelle Rezyklat-Regelungen
Parallel zum Gesetz verabschiedete der Bundestag eine Entschließung. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die vorgesehenen Rechtsverordnungen nach § 26a des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes zügig vorzulegen.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Förderung des Rezyklateinsatzes. Die entsprechenden Regelungen sollen bereits 2027 in Kraft treten. Zudem fordert der Bundestag, die Nutzung von in Deutschland und der EU produzierten Rezyklaten gezielt zu stärken und die europäischen Spielräume bei der Anrechnung von Rezyklaten auszuschöpfen.
Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die schnellere Zulassung weiterer Rezyklate – insbesondere für kontaktsensible Anwendungen – sowie für ein einheitliches und möglichst bürokratiearmes Nachweisverfahren für Kunststoffrezyklate einsetzen.
Opposition mit eigenen Forderungen erfolglos
Abgelehnt wurden Entschließungsanträge von AfD und Grünen. Die AfD hatte unter anderem gefordert, Obst, Gemüse und Pilze von den europäischen Beschränkungen für bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen auszunehmen.
Die Grünen verlangten dagegen eine schnellere und umfassendere Stärkung von Mehrwegsystemen. Unter anderem sollte die in der PPWR vorgesehene Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht im To-go-Bereich bereits zum 1. Januar 2027 eingeführt werden.
Mit dem Bundestagsbeschluss ist ein wichtiger Schritt zur nationalen Umsetzung der PPWR erfolgt. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen, da der Bundesrat sich ebenfalls mit dem Gesetz befassen muss.
Quelle: Deutscher Bundestag






