Verpackungsmengen noch bis Ende 2024 bei der ZSVR melden
Unternehmen, die ihre Waren in Verpackungen vertreiben, sind gesetzlich verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember einen Systembeteiligungsvertrag für 2025 abzuschließen und ihre geplanten Verpackungsmengen bei der ZSVR zu melden.
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