ZSVR: Europäische Verpackungsverordnung verschiebt Verantwortung auf den Handel

Ab August 2026 müssen Handelsunternehmen die Verantwortung für das Recycling von Eigenmarken und importierten Verpackungen übernehmen. Die europäische Verpackungsverordnung zwingt zu schnellem Handeln.

Ab dem 12. August 2026 gelten mit der PPWR neue Vorgaben für die Systembeteiligung: Für Verpackungen von Eigenmarken sowie importierten Fremdmarken ohne inländischen Zwischenhändler liegt die Pflicht beim Handel. Handelsunternehmen müssen künftig die Verantwortung für die Finanzierung des Recyclings dieser Verpackungen tragen. Ein Übergangszeitraum ist nicht vorgesehen: Die Systembeteiligungspflicht muss vor dem Vertrieb der verpackten Waren erfüllt sein.

Mit der Einführung der PPWR wird die erweiterte Herstellerverantwortung neu zugeordnet. Handelsunternehmen sind in zwei zentralen Fällen betroffen: Zum einen liegt die Verantwortung für Verpackungen von Eigenmarken bei den Unternehmen, die Produkte unter eigenem Namen oder Marke entwickeln oder herstellen lassen. Eine Verlagerung dieser Pflicht auf Lieferanten oder Lohnabfüller ist nicht möglich. Zum anderen müssen Unternehmen, die verpackte Produkte ohne inländischen Zwischenhändler aus dem Ausland nach Deutschland einführen, die Systembeteiligung für diese Importe übernehmen. Entscheidend ist hierbei die erste Bereitstellung in dem Land, in dem die Verpackung zu Abfall wird.

Risiken für die Systemstabilität

Die neue Regelung birgt Risiken für die Stabilität des Verpackungsrecyclingsystems. Wenn bisher Verpflichtete ihre Mengen abmelden und der Handel seine Verpackungsmengen nicht rechtzeitig und vollständig systembeteiligt, entsteht eine Finanzierungslücke. Diese Lücke könnte das wettbewerblich organisierte System der Verpackungsentsorgung gefährden. Zudem müssen frühzeitig entsprechende Sortier- und Verwertungskapazitäten durch die Systembetreiber kontrahiert werden, um erhebliche Verfehlungen der Recyclingquoten zu vermeiden.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Um die Stabilität des Verpackungsrecyclings zu sichern, hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zusammen mit einem Expertenkreis den Aktionsplan Handel entwickelt. Unter dem Motto „Handel(n) mit Verantwortung: PPWR umsetzen. Eigenmarken und Importe jetzt lückenlos systembeteiligen.“ werden die notwendigen Schritte aufgezeigt:

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  • Abfrage der Verpackungsinformationen bei Lieferanten: Unternehmen benötigen Angaben zu Gewichten und Materialfraktionen der Verpackungen ihrer Eigenmarken und Importe, um die Mengenprognosen ab August präzise anzugeben.
  • Rechtzeitige Anpassung der Systembeteiligung: Handelsunternehmen sollten neue Verträge abschließen oder bestehende Verträge mit ihren Systembetreibern für die zusätzlichen Mengen noch deutlich vor dem Stichtag erweitern.
  • Aktualisierung der Registrierungsdaten im Verpackungsregister LUCID: Alle Markennamen, für die künftig die Systembeteiligungspflicht übernommen werden muss, sollten in der Registrierung ergänzt werden.
  • Meldung der angepassten Plan- und Prognosemengen im Verpackungsregister LUCID: Die Angaben müssen den Meldungen bei den Systembetreibern entsprechen.
  • Sicherstellung einer nachvollziehbaren Dokumentation: Alle relevanten Verpackungs- und Mengendaten sollten erfasst werden, um die Grundlage für die Jahresabschlussmengenmeldung sowie eine mögliche spätere Vollständigkeitserklärung zu schaffen.

Nur wenn alle diese Schritte bis zum 12. August vollständig umgesetzt werden, können Handelsunternehmen ihre zukünftige Verantwortung erfüllen und ein Vertriebsverbot vermeiden. Dies ist die Grundlage für eine stabile Finanzierung des Verpackungsrecyclings. Unternehmen sind jetzt gefordert, schnell zu handeln, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)