Für viele Bauern und Winzer lief die Registrierung in LUCID nicht reibungslos

Mobile Abfüllanlage (Bild: Gerd Knebel)
Mit mobilen Abfüllanlagen wie dieser können auch Winzerinnen und Winzer ohne entsprechende technische Ausstattung ihren Wein auf Flaschen ziehen lassen. (Bild: Gerd Knebel)

Ein gutes Vierteljahr ist das Verpackungsgesetz in Kraft. Wie klappen die Meldungen ans Zentrale Verpackungsregister LUCID und die Dualen Systeme in der Praxis? Das packaging journal hat beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) nachgefragt. Dort verlief der Aufbruch in die neuen Verpackungszeiten beschwerlich, weil ein Duales System ausfiel.

Landwirte und Weinbauern mit Direktvertrieb oder einem Hofladen verkaufen verpackte Produkte an Endkunden. Sie müssen ihre Verpackungsmengen beim Verpackungsregister LUCID melden und sich einem Dualen System anschließen. Viele Mitgliedsunternehmen des BWV waren gezwungen, sich noch einmal bei einem Dualen Lizenzierer anzumelden. Der Mehraufwand wurde nötig, weil das System RKD Recycling Kontor Dual den Bereich der Lizenzierung Ende März eingestellt hat.

Bessere Preise durch Rahmenverträge

Die Bauern und Winzer wollten die günstigen Konditionen des Rahmenvertrags nutzen, den der BWV mit RKD ausgehandelt hatte, berichtet BWV-Vertriebsleiterin Dr. Petra Paul. Aber nach der Mitteilung, dass RKD den Bereich der Lizenzierung einstellt, musste der BWV erneut ein Duales System als Partner suchen.

Moderne industrielle Abfüllanlage (Bild: Gerd Knebel)

Da geht es rund: In modernen Weinbaubetrieben nimmt die Abfüllanlage industrielle Ausmaße an. Die befüllten Weinflaschen samt Verschlüssen müssen dem Verpackungsregister und einem Dualen System gemeldet werden. (Bild: Gerd Knebel)

Der Verband übernahm die Suche nach einem Lizenzierer als zusätzlichen Service für seine Mitglieder. Diese sparen Zeit, wenn sie auf einen vom Verband geprüften Rahmenvertrag zurückgreifen können. Außerdem profitieren sie von deutlich günstigeren Preisen, da mit dem Dualen System über höhere Abnahmemengen verhandelt werden konnte.

Erheblicher Beratungsbedarf

Mit ihrem Team beim BWV stand Dr. Petra Paul in den ersten Monaten des Jahres im engen Kontakt mit ihren Verbandsmitgliedern, dem Verpackungsregister und den Dualen Systemen. Viele Fragen mussten beantwortet, Unterstützung geleistet und Unklarheiten beseitigt werden. „Das hat hier für viele Wochen Arbeitskräfte gebunden“, erinnert sie sich.

So beurteilen die Dualen Systeme den Verpackungsregister-Start

Wie verlief der der Start des Verpackungsregisters LUCID aus Sicht der Dualen Systeme? Wir haben bei einigen von Ihnen nachgefragt. Grundsätzlich zeigten sie sich zufrieden, berichteten aber von dem ein oder anderen Problem.

Den größten Raum in den Beratungen nahmen die konkreten Meldepflichten ein. Gemeldet werden müssen alle Packmittelmengen, getrennt nach den einzelnen Materialfraktionen wie Glas, Pappe, Eisenmetalle, Kunststoffe und weiteren. In den Betrieben bindet diese Prozedur viel Zeit und Arbeitskräfte.
Schnell zeigte sich, dass der Teufel wie immer im Detail steckt. Der BWV entdeckte Zweifelsfälle wie die nicht hinreichende Definition von Verpackungsfolien für Rundballen oder auch die fehlende Berücksichtigung von Sisalschnüren im Katalog für die Systembeteiligungspflicht. Hier wurde in LUCID nachgebessert.

Bürokratie hat zugenommen

Mittlerweile könne man sagen, dass die grundlegenden Prozesse gut funktionieren, resümiert die BVW-Vertriebsleiterin. Der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen sei gestiegen. Bis voriges Jahr musste lediglich an die Dualen Systeme gemeldet werden. Die Meldungen an LUCID kämen nun hinzu.

Dr. Petra Paul, Vertriebsleiterin des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau (Bild: privat)

„Es wird immer mehr Bürokratie!“
Dr. Petra Paul, Vertriebsleiterin des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau

Als das Verpackungsregister im vorigen Herbst nach der verzögerten Bereitstellung der notwendigen Software langsam startete, war es für die Bauern und Winzer im BWV ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt, um sich um die ordentliche Registrierung und die Meldungen zu kümmern. Für die Winzer stand die Weinlese an. Dennoch waren sie gezwungen, sich Zeit für Verwaltungsarbeiten zu nehmen, weil sonst laut Verpackungsgesetz hohe Bußgelder drohten.

Die fehlende Kennnummer

Wollten sie die nur online mögliche Registrierung bei LUCID dann doch vornehmen und verfügten über den dafür notwendigen Internetanschluss – bei kleinen Winzer- und Landwirtsbetrieben nicht selbstverständlich! –, standen sie vor einer unüberwindbaren Hürde: Denn verlangt wurde die „nationale Kennung“ ihres Unternehmens, also eine Handelsregister- oder Vereinsregisternummer. „In diesem Punkt war das Verpackungsregister nicht praxisreif“, stellt Dr. Petra Paul fest. Bauern und Winzer haben nichts dergleichen. Der BWV erreichte, dass das Verpackungsregister nun auch eine Berufsgenossenschaftsnummer akzeptiert.

Berufsständische Vertretung der Land- und Forstwirte

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau ist die berufsständische Vertretung der Land- und Forstwirte sowie der Weinbauern an Rhein, Mosel, Nahe und Ahr sowie in den Regionen Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus. Insgesamt haben sich 17.000 selbstständige Betriebe dem Verband angeschlossen, 6.000 davon sind Winzer.
http://www.bwv-net.de