EUDR bringt neue Klarheit für Verpackungen

Für die Verpackungsbranche ergibt sich daraus ein differenziertes Bild.
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Die EU-Kommission hat im Rahmen der Überarbeitung der Entwaldungsverordnung (EUDR) klargestellt, dass bestimmte Verpackungsmaterialien vom Anwendungsbereich ausgenommen sein können. Die Anpassung ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Vereinfachung der Regulierung und betrifft auch die Abgrenzung, welche Produkte überhaupt unter die Sorgfaltspflichten fallen.

Trotz dieser formalen Ausnahme bleibt die praktische Relevanz für die Verpackungsbranche hoch, da Verpackungen häufig im Zusammenhang mit regulierten Waren eingesetzt werden.

Verpackungen nicht im Fokus der Regulierung

Die EUDR richtet sich primär auf Rohstoffe wie Holz, Palmöl, Soja oder Kaffee sowie daraus hergestellte Produkte. Verpackungen werden in diesem Zusammenhang nicht als eigenständige regulierte Produktkategorie behandelt. Vielmehr sieht der Entwurf des delegierten Rechtsakts vor, dass bestimmte Verpackungsmaterialien ausdrücklich vom Geltungsbereich ausgenommen werden können.

Damit reduziert sich der direkte regulatorische Druck auf Hersteller klassischer Verpackungslösungen, insbesondere wenn diese nicht selbst als Handelsware in Verkehr gebracht werden, sondern lediglich der Umhüllung dienen.

Indirekte Pflichten entlang der Lieferkette

Die eigentliche Relevanz entsteht entlang der Lieferkette. Unternehmen, die verpackte Waren in der EU in Verkehr bringen, müssen nachweisen, dass die enthaltenen Rohstoffe nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Verpackungen können dabei Teil der Gesamtbetrachtung werden, wenn sie selbst aus regulierten Materialien wie Holz oder Papier bestehen.

In solchen Fällen kann es erforderlich sein, die Herkunft der eingesetzten Materialien nachvollziehbar zu dokumentieren. Besonders bei faserbasierten Verpackungen steigt damit der Bedarf an Transparenz und Rückverfolgbarkeit.

Entlastung für kleine Marktteilnehmer

Die Kommission betont zugleich, dass die überarbeiteten Regeln insgesamt zu einer deutlichen Reduktion des administrativen Aufwands führen sollen. Nach Angaben der Kommission könnten die jährlichen Compliance-Kosten um rund 75 Prozent sinken.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sowie Erstinverkehrbringer von Rohstoffen sind vereinfachte Verfahren vorgesehen, was auch indirekt die Belastung für kleinere Verpackungsakteure reduziert.

Bedeutung für die Verpackungsindustrie

Für die Verpackungsbranche ergibt sich ein differenziertes Bild. Einerseits sind viele Verpackungen formal nicht direkt reguliert. Andererseits wächst der Druck, transparente und entwaldungsfreie Lieferketten nachzuweisen, insbesondere bei papier- und holzbasierten Materialien.

Zudem ist davon auszugehen, dass Markenhersteller und Händler verstärkt Anforderungen an ihre Verpackungslieferanten stellen werden, um eigene EUDR-Pflichten abzusichern. Damit verschiebt sich die Verantwortung teilweise entlang der Wertschöpfungskette.

Quelle: EU-Kommission