Ärger um den Stollen: Handwerk kritisiert Einweggebühr für Gebäckverpackungen

(Foto: Alina Levon / unsplash)

Für viele beginnt die Adventszeit mit dem ersten Stück Stollen – künftig könnte dieser Klassiker teurer werden. Der Grund: Eine aktuelle Entscheidung des Umweltbundesamts (UBA), die die Verpackung eines 750-Gramm-Weihnachtsstollens unter das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) fallen lässt. Damit wird die Folienverpackung als Einwegprodukt eingestuft – mit spürbaren Folgen für Hersteller und Verbraucher.

Laut UBA soll der Schritt helfen, die Entsorgungskosten für Verpackungsmüll fairer zu verteilen. Das Gesetz verpflichtet Hersteller dazu, sich beim Amt zu registrieren und für die eingesetzte Kunststoffmenge Gebühren zu zahlen – in diesem Fall 90 Cent pro Kilo Folie. Das Problem: Auch klassische Gebäckverpackungen aus dem Fachhandel geraten so ins Visier.

Handwerkspräsident spricht von „Willkür“

Scharfe Kritik kommt vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Präsident Jörg Dittrich zeigte sich in der Bild-Zeitung empört über die Entscheidung: „Das ist Irrsinn! Es ist unmöglich, einen 750-Gramm-Stollen an einem Stück zu essen.“ Dass das UBA den Stollen dennoch als typisches To-go-Produkt einstuft, hält er für realitätsfern – und fordert alle betroffenen Betriebe auf, Einspruch einzulegen.

Die Einwegkommission selbst hatte zuvor betont, dass bei dieser Portionsgröße gerade keine Einstufung als Einwegverpackung erfolgen müsse. Umso größer ist das Unverständnis über die nun beschlossene Auslegung.

UBA verweist auf Alternativen – und mögliche Preisfolgen

Das Umweltbundesamt hält dagegen: Hersteller könnten auch auf andere, kunststofffreie Verpackungen ausweichen. Ob das wirtschaftlich darstellbar ist, bleibt allerdings offen. Ein Sprecher des UBA sagte gegenüber der Bild, dass man keinen Einfluss darauf habe, ob Hersteller die Mehrkosten an die Verbraucher weitergeben. Bei einer Preissteigerung im Cent-Bereich sei dies jedoch „nicht auszuschließen“.

Jörg Dittrich, Präsident Zentralverband Deutsches Handwerk (Foto: Foto: ZDH/Henning Schacht)

Folgen für das Handwerk – und für Verbraucher

Neben den Kosten kritisiert das Handwerk vor allem den zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Für kleinere Bäckereien ist das neue Regelwerk mit Anmeldung, Nachweisen und Abgaben kaum zu stemmen – und droht laut Dittrich zum Wettbewerbsnachteil zu werden. Die Branche sieht darin ein Beispiel für eine überzogene Regulierung, die am Alltag vorbei gehe.

Zudem wächst die Sorge, dass das Gesetz künftig weitere traditionelle Verpackungsformen betreffen könnte – mit Folgen nicht nur für Gebäck, sondern für zahlreiche Produkte des täglichen Bedarfs. Immer wieder gibt es Kritik an der teils schwer nachvollziehbaren Einstufungspraxis des Umweltbundesamts. Eine aktuelle KPMG-Studie hatte zuletzt auf Widersprüche zur gesetzlichen Grundlage hingewiesen.

Nachhaltigkeit ja – aber bitte mit Augenmaß

Das Einwegkunststofffondsgesetz verfolgt grundsätzlich ein sinnvolles Ziel: Umweltverschmutzung durch To-go-Verpackungen zu reduzieren und Kosten gerecht zu verteilen. Doch wenn selbst Stollenverpackungen aus der Bäckerei darunterfallen, ist eine sachliche Debatte gefragt. Bleibt zu hoffen, dass sie noch vor dem Fest geführt wird – sonst könnte es für viele ein teurer Advent werden.