Bewerbungsfrist für “Produktinnovation in Glas” verlängert

Bild von Hälsen von Glasflaschen
(Bild: Shutterstock/Room 76)

Seit Anfang des Jahres können sich Unternehmen aus der Getränke- und Lebensmittelbranche für den Preis „Produktinnovation in Glas” bewerben. Nun gab das Aktionsforum Glasverpackung bekannt, dass die Anmeldefrist für Einreichungen verlängert wird. Bis zum 20. Juni können Unternehmen sich nun bewerben. 

Damit Unternehmen ihre Produkte für „Produktinnovation in Glas” anmelden können, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Das Produkt muss in Glas verpackt sein und sollte zwischen dem 1. Mai 2021 und dem 30. April 2022 erstmals auf dem deutschen Markt verkauft worden sein. Die Teilnahme – auch mit mehreren Einreichungen pro Unternehmen – ist kostenlos, ebenso wie die Kommunikation über die Nominierung oder die Auszeichnung sowie die Nutzung des Logos. Das Anmeldeformular, die Teilnahmebedingungen und die Fristen finden Interessierte hier.

Die „Produktinnovation in Glas“ gliedert sich in die Kategorien „Kleine Unternehmen“, „Mittlere und große Unternehmen“ und „Publikumsliebling“. Als „Kleine Unternehmen“ gelten Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, als „Mittlere und große Unternehmen“ gelten Unternehmen ab 51 Mitarbeitern. Eine unabhängige Expertenjury bewertet nach Ablauf der Einreichungsphase die Bewerbungen, nominiert für die Kategorien „Kleine Unternehmen“ und „Mittlere und große Unternehmen“ jeweils die drei besten Produkte und kürt die Gewinner. Den Gewinner der Kategorie „Publikumsliebling“ wählen die Besucher des Trendtags Glas – dem Branchenevent der Behälterglasindustrie für Entscheider aus Marketing, Handel und Einkauf.

Quelle: Aktionsforum Glasverpackung

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