Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1720 endgültige Antidumpingzölle auf bestimmte in Rollen gewickelte Aluminiumfolie mit Ursprung in China festgesetzt. Der Beschluss beruht auf einer Auslaufüberprüfung nach Art. 11 Abs. 2 der Grundverordnung (EU) 2016/1036.
Die Maßnahme betrifft dünne Aluminiumfolien (Film/Thin sheet) in Rollen für den Import in die EU. Sie soll fortgesetztes Dumping und daraus resultierende Schädigungen der europäischen Industrie verhindern, heißt es. Für Verarbeiter in der Verpackungsindustrie – etwa in den Segmenten Lebensmittel, Getränke und Pharma – bleibt die Versorgungslage weiterhin ein zentrales Thema: Während die Zölle chinesische Niedrigpreise abfedern, könnten sie zugleich einzelne Beschaffungsströme verteuern und die Nachfrage nach EU- oder Drittlandslieferungen verstärken. Die Kommission ordnet die Maßnahme handelspolitisch den Schutzinstrumenten gegen Dumping zu und knüpft sie an einschlägige Rechtsgrundlagen (Celex 32025R1720; Bezug zur Grundverordnung 2016/1036).
Einordnung für Verpackungsanwendungen
Aluminiumfolie in Rollen ist für flexible Verpackungen essenziell – von Deckel- und Blisterfolien über Beutel bis hin zu Verbundlaminaten. Die Fortführung der Antidumpingmaßnahme zielt darauf ab, faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern, wie es heißt. Für Konverter bedeute dies, Einkaufsstrategien und Lieferantenportfolios zu überprüfen, etwa durch stärkere Diversifizierung, längerfristige Abrufe oder das Ausloten alternativer Spezifikationen innerhalb der EU-Normenlandschaft. Gleichzeitig könnten Hersteller in der EU aus der stabileren Preislage Investitions- und Planungssicherheit ableiten, um Kapazitäten und Qualität weiterzuentwickeln.
Quelle: Official Journal of the European Union