Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1720 endgültige Antidumpingzölle auf bestimmte in Rollen gewickelte Aluminiumfolie mit Ursprung in China festgesetzt. Der Beschluss beruht auf einer Auslaufüberprüfung nach Art. 11 Abs. 2 der Grundverordnung (EU) 2016/1036. Die Maßnahme betrifft dünne Aluminiumfolien (Film/Thin sheet) in Rollen für den Import in die EU. Sie soll fortgesetztes Dumping und daraus resultierende Schädigungen der europäischen Industrie verhindern, heißt es. Für Verarbeiter in der Verpackungsindustrie – etwa in den Segmenten Lebensmittel, Getränke und Pharma – bleibt die Versorgungslage weiterhin ein zentrales Thema: Während die Zölle chinesische Niedrigpreise abfedern, könnten sie zugleich einzelne Beschaffungsströme verteuern und die Nachfrage nach EU- oder Drittlandslieferungen verstärken. Die Kommission ordnet die Maßnahme handelspolitisch den Schutzinstrumenten gegen Dumping zu und knüpft sie an einschlägige Rechtsgrundlagen (Celex 32025R1720; Bezug zur Grundverordnung 2016/1036).
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