Frankreich führt Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen ein

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Verbraucherschützer fordern einen besseren Schutz vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt. Aktueller Aufhänger ist, dass Händler in Frankreich seit dem 1. Juli am Regal auf derartige Mogelpackungen hinweisen müssen.

In Frankreich müssen Lebensmitteleinzelhändler seit dem 1. Juli Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Reduflation (zusammengesetzt aus den französischen Begriffen “réduction” und “inflation”) nennen die Franzosen derartige Geschäftspraktiken, bei denen der bisheriger Packungsinhalt reduziert wird, während der Preis gleich bleibt oder angehoben wird. Wie das Pariser Wirtschaftsministerium mitteilt, ist diese Praxis nicht verboten, stößt aber auf heftige Kritik, da sie von Verbrauchern beim Einkauf kaum wahrgenommen wird.

Für eine Dauer von zwei Monaten nach der Veränderung der Packungsgröße ist nun in Frankreich ein Hinweis am Regal vorgeschrieben, der besagt, wie sich die Menge in der Packung sowie der Preis verändert haben. Die Regelung gilt für Lebensmittel und Non-Food-Produkte, unabhängig davon, ob es sich um Markenartikel oder Handelsmarken handelt.

Mogelpackungen auch in Deutschland kennzeichnen

Auch in Deutschland fordern Verbraucherschützer, dass Hersteller Verpackungen mit Warnhinweisen kennzeichnen müssen, wenn ein Produkt weniger Inhalt enthält, der Preis aber geblieben oder gar gestiegen ist oder die Zusammensetzung verändert wurde. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben die Bundesregierung aufgefordert, Mogelpackungen auch hierzulande zu regulieren.

“Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis versehen werden.“

Ramona Pop, Vorständin des vzbv

Aus Sicht des vzbv und der Verbraucherzentrale Hamburg muss die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt schützen. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt seit vielen Jahren eine Liste mit Mogelpackungen. Im Jahr 2023 hat sie mit über 100 veröffentlichten Beispielen die bislang höchste Anzahl an Mogelpackungen registriert. Auch im Jahr 2024 zeichnen sich hohe Beschwerdezahlen ab. Unter den Mogelpackungen gibt es sowohl Beispiele für „Shrinkflation“ (Veränderung des Inhalts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis) als auch „Skimpflation“ (Austausch von hochwertigen Zutaten durch kostengünstigere Inhaltsstoffe).

“Viele Menschen bemerken nicht, wenn sie bei ihrem täglichen Einkauf zu einer Mogelpackung greifen. Eine reduzierte Inhaltsmenge bei gleichbleibendem Preis fällt oft nicht direkt auf. Noch schwieriger ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erkennen, wenn Hersteller hochwertige Zutaten durch minderwertige austauschen. Die Verärgerung der Menschen ist riesig.“

Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg

Quelle: vzbv / Ministère de l’Économie, des Finances et de la Souveraineté industrielle et numérique