Kunststoffverband kritisiert Verbot von To-Go-Verpackungen

Sushi To-go-Verpackung in den Händen eines Mannes
Foto: Jonathan Forage

Es kam wie erwartet: Der Bundesrat hat heute das Verbot von Einwegplastik gebilligt. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen hat nach der Entscheidung nochmals auf die Bedeutung von To-Go-Verpackungen für die Gastronomie und den Handel hingewiesen.

Ab Mitte des kommenden Jahres sind viele Einweg-Plastikprodukte verboten. Dass Strohhalme, Wattestäbchen, Besteck, Rührstäbchen und Teller untersagt werden, war hinlänglich bekannt. Und von der EU so vorgegeben. Ab Mitte 2021 sind hierzulande dann auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus geschäumtem Polystyrol verboten.

Nie waren To-Go-Verpackungen wichtiger als heute

Das nimmt die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen zum Anlass, noch einmal auf die Bedeutung von To-Go-Verpackungen für die Gastronomie und den Handel hinzuweisen.

IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann. (Bild: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen)

IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann. (Bild: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen)

„Die Corona-Pandemie zeigt uns gerade deutlich, wie sehr wir auf Serviceverpackungen aus Kunststoff angewiesen sind. Für das Mitnahme- und Liefergeschäft sind sie einfach unverzichtbar. Gut recycelbare Kunststoffverpackungen zu verbieten, ist ökologischer Unsinn“, so Engelmann. „Denn solche Verbote führen nur zu einem Anstieg von schwer recycelbaren Papier-Kunststoff-Verbundverpackungen. Aluminiumverpackungen wiederum sind für die Gastronomie deutlich teurer und haben aufgrund von Gewicht und Energiebedarf noch dazu einen größeren CO2-Rucksack verglichen mit Kunststoffverpackungen.“ Dr. Martin Engelmann, IK-Hauptgeschäftsführer

Europaweit einheitliche Verpackungsregelungen

Es ist deshalb gut, dass die Bundesländer Forderungen nach weiteren Verpackungsverboten in Deutschland eine Absage erteilt haben. Allerdings verstehe man nicht, warum die Bundesregierung bei To-Go-Lebensmittelbehältern weitergegangen sei, als die EU es vorgesehen hat. Die Europäische Richtlinie gilt nämlich nur für solche Verpackungen, die achtlos weggeworfen werden. Dadurch, dass dieses Kriterium nicht ausdrücklich in die Verordnung aufgenommen wurde, droht in Deutschland eine andere Auslegung als im Rest der EU. Die IK wird bei der Umsetzung der Regelung in Deutschland genau darauf achten, dass die Vorgaben der EU-Kommission für eine einheitliche Anwendung erfüllt werden

Die IK weist in diesem Zusammenhang außerdem darauf hin, wie wichtig einheitliche Verpackungsregelungen im EU-Binnenmarkt für die Wirtschaft sind. Nur wenn die Mitgliedstaaten die EU-Vorgaben einheitlich umsetzen, kann der freie Austausch von zumeist verpackten Waren im europäischen Binnenmarkt gesichert werden. Forderungen nach weiteren Verpackungsverboten in Deutschland lehnt die IK strikt ab.