Der Schweizer Bundesrat hat am 24. Juni mehrere Verordnungen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft verabschiedet. Im Mittelpunkt steht eine neue Verpackungsverordnung, die ab Anfang 2027 die bisherige Verordnung über Getränkeverpackungen ersetzt und erstmals Anforderungen für sämtliche Verpackungen festlegt. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, das Recycling auszubauen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern.
Die neue Verordnung schreibt vor, dass Verpackungen möglichst gut recycelbar sein und verstärkt aus recycelten Materialien bestehen sollen. Zudem müssen unnötige Verpackungen sowie besonders besorgniserregende Stoffe vermieden werden. Für Kunststoffverpackungen gilt künftig eine Mindestquote von 55 Prozent für die stoffliche Verwertung, bei Getränkekartons liegt diese bei 70 Prozent. Hersteller und Händler von Kunststoff-Einwegverpackungen werden außerdem verpflichtet, ihren Kunden getrennte Sammelsysteme anzubieten.
Mit den neuen Regelungen setzt der Bundesrat unter anderem den Auftrag an die Regierung zur Förderung des Kunststoffrecyclings sowie die gesetzlichen Vorgaben der parlamentarischen Initiative zur Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft um. Darüber hinaus werden künftig weitere Glasverpackungen, etwa für Lebensmittel, in die vorgezogene Entsorgungsgebühr einbezogen und damit an der Finanzierung der Entsorgung beteiligt. Für Getränkeverpackungen bleibt eine Ausnahme von der Pfandpflicht bestehen.
Recycling erhält Vorrang im Abfallrecht
Parallel dazu wurde die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) angepasst. Künftig erhalten Wiederverwendung und stoffliche Verwertung gegenüber anderen Entsorgungswegen ausdrücklich Vorrang. Abfälle sollen zunächst vermieden und – sofern dies nicht möglich ist – wiederverwendet oder recycelt werden.
Einheitliche Littering-Bußen
Ebenfalls angepasst wurde die Ordnungsbußenverordnung. Sie sorgt künftig schweizweit für einheitliche Bußgelder bei Littering sowie bei der illegalen Entsorgung größerer Mengen von Siedlungsabfällen. Je nach Art und Umfang des Verstoßes können Bußgelder von bis zu 250 Schweizer Franken verhängt werden.
Die Änderungen der Abfallverordnung treten zum 1. August 2026 in Kraft. Die neue Verpackungsverordnung gilt ab Anfang 2027.
Quelle: Schweizerische Bundeskanzlei






