Special: EU-Verpackungsverordnung

Die neue Verpackungsverordnung, bekannt als Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), stellt eine bedeutende Reform der europäischen Gesetzgebung zur Verpackungsabfallbewirtschaftung dar. Sie zielt darauf ab, die Umweltbelastung durch Verpackungen zu reduzieren, die Ressourceneffizienz zu steigern und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Diese Verordnung hat weitreichende Auswirkungen auf Hersteller, Händler und Entsorgungsunternehmen in der Verpackungsbranche. In diesem Artikel werden die Hauptmerkmale der PPWR, ihre Auswirkungen auf die Branche und die Schritte zur Umsetzung der neuen Vorschriften detailliert erläutert.

Die PPWR wurde von der Europäischen Kommission als Teil des European Green Deal und des Circular Economy Action Plan initiiert. Hauptziele sind:

1.Reduktion von Verpackungsabfällen: Verringerung der Menge an Verpackungsabfällen durch Präventionsmaßnahmen und Wiederverwendung.

2.Förderung der Recyclingfähigkeit: Verbesserung des Designs von Verpackungen, um die Recyclingfähigkeit zu erhöhen.

3.Förderung von Rezyklaten: Erhöhung des Anteils an recycelten Materialien in neuen Verpackungen.

4.Harmonisierung der Vorschriften: Schaffung einheitlicher Standards innerhalb der EU, um den Binnenmarkt zu stärken und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

• Recyclingfähigkeit: Alle Verpackungen müssen ab 2030 so gestaltet sein, dass sie recycelt werden können.

• Einsatz von Rezyklaten: ab 2030 verpflichtende Einsatzquoten für Rezyklate in Kunststoffverpackungen

• Materialtrennung: Unterschiedliche Materialien innerhalb einer Verpackung müssen leicht trennbar sein.

• Mehrwegquoten: Verbindliche Mehrwegquoten werden eingeführt, beispielsweise für Getränkeverpackungen.

• Beschränkung von bestimmten Einweg-Verpackungen ab 2030: z.B. Einwegumverpackungen aus Kunststoff oder kleine Einwegverpackungen für Gastgewerbe.

• Technische Dokumentation: Erzeuger müssen Verpackungen nach den neuen Vorschriften die Konformität mit der Verordnung bewerten und dann eine Konformitätserklärung ausstellen.

• Umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge: Hierzu sieht die PPWR verbindliche Mindestanforderungen vor, um die Nachfrage nachhaltiger Verpackungen zu fördern.

• Reduktion von Verpackungsabfällen: Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um das Recyclingziel von mindestens 65 % des Gewichts aller anfallenden Verpackungsabfälle bis 31. Dezember 2025 zu erreichen.

• Regulierung im Online-Handel: Verpackungen im E-Commerce müssen effizienter gestaltet werden, um unnötige Leerräume zu minimieren.

• Kennzeichnungspflichten: Verbraucher erhalten durch klarere und verbindliche Kennzeichnungen bessere Informationen über Recyclingmöglichkeiten und die richtige Entsorgung von Verpackungen.

• Verbot von PFAS: Die Verwendung von PFAS in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Die PPWR hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Verpackungsbranche und erfordert umfassende Anpassungen in den Bereichen Design, Produktion, Logistik und Entsorgung. Hier sind einige der wichtigsten Auswirkungen:

1. Kosten und Investitionen

Umstellungskosten: Die Einhaltung der neuen Vorschriften erfordert erhebliche Investitionen in neue Technologien, Materialien und Produktionsprozesse. Dies kann zu höheren Kosten für Hersteller führen, die sich jedoch langfristig durch Einsparungen bei den Rohstoffen und eine verbesserte Ressourceneffizienz amortisieren können.

Förderprogramme: Die EU und die Mitgliedstaaten bieten verschiedene Förderprogramme und finanzielle Anreize, um Unternehmen bei der Umstellung zu unterstützen. Diese Programme sollen die Innovationskraft der Branche stärken und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft erleichtern.

2. Innovation und Wettbewerb

Förderung von Innovation: Die PPWR fördert die Entwicklung neuer, nachhaltiger Verpackungslösungen und treibt Innovationen in der Branche voran. Unternehmen, die frühzeitig auf nachhaltige Verpackungen setzen, können sich Wettbewerbsvorteile sichern und neue Marktchancen nutzen.

Wettbewerbsfähigkeit: Durch die Harmonisierung der Vorschriften innerhalb der EU wird der Binnenmarkt gestärkt und Wettbewerbsverzerrungen werden reduziert. Unternehmen, die den neuen Standards entsprechen, können ihre Produkte leichter innerhalb der EU vermarkten und exportieren.

3. Nachhaltigkeit und Markenimage

Umweltbewusstsein: Die PPWR trägt dazu bei, das Umweltbewusstsein der Verbraucher zu schärfen und die Nachfrage nach nachhaltigen Verpackungen zu erhöhen. Unternehmen, die auf umweltfreundliche Verpackungen setzen, können ihr Markenimage stärken und sich als verantwortungsbewusste Akteure positionieren.

Corporate Social Responsibility (CSR): Die Einhaltung der PPWR kann ein wichtiger Bestandteil der CSR-Strategie von Unternehmen sein und dazu beitragen, das Vertrauen der Stakeholder zu gewinnen und die gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen.

Die Verordnung bringt Klarheit in die Begriffe „Hersteller“ und „Erzeuger“, die im regulatorischen Kontext unterschiedlich definiert sind:

Erzeuger bezieht sich auf die Produzenten der Verpackungen selbst.

Dagegen wird ein Unternehmen zum Hersteller, indem es Verpackungen in Verkehr bringt, unabhängig davon, ob diese im eigenen Land oder international hergestellt werden. Beispiel: Ein Joghurthersteller, der Becher in China produzieren lässt und in der EU vertreibt.

Der Begriff Hersteller umfasst die erweiterte Herstellerverantwortung und bezieht sich insbesondere auf den zweiten Lebensabschnitt der Verpackungen nach deren Inverkehrbringen in einem Mitgliedstaat. Dies schließt die Entsorgung und das Recycling ein, die durch die Hersteller organisiert werden müssen.

Die europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU unter der Nummer 2025/40 veröffentlicht. Damit stehen nun die genauen Termine für das Inkrafttreten und den Beginn der Anwendung fest:

  • Die Regelungen der PPWR gelten weitgehend ab dem 12. August 2026, wobei einzelne Definitionen und Anforderungen bereits vorher bindend werden. An diesem Tag wird die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG größtenteils außer Kraft gesetzt, wobei jedoch verschiedene Übergangsfristen bestehen bleiben.

Februar 2025

  • Einführung neuer Rollen wie Erzeuger (Produzenten von leeren oder befüllten Verpackungen) und Importeure (Einführer in die EU)
  • Überarbeitung der Definition für wiederverwendbare Verpackungen

Ende 2025

Schrittweise Einführung strengerer Recyclingquoten

August 2026

  • Einführung von Stoffbeschränkungen in Verpackungen
  • Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen
  • Vorgaben für Umweltaussagen zu Verpackungen
  • Regelungen zur Konformitätsbewertung und -erklärung für Verpackungen
  • Neue Pflichten für Importeure von Verpackungen aus Drittstaaten
  • Erweiterte Sorgfaltspflichten für Händler von Verpackungen und verpackten Produkten
  • Sorgfaltspflichten für Fulfillment-Dienstleister

Voraussichtlich 2. Halbjahr 2026

  • Neue Anforderungen im Bereich der erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) für Staaten, Hersteller (Erstinverkehrbringer auf nationaler Ebene), Marktplätze und Rücknahmesysteme
  • Verpflichtung zur Benennung eines EPR-Bevollmächtigten durch Hersteller, die in Vertriebsländern ohne eigene Niederlassung tätig sind

Hier geht es zum offiziellen Text im Amtsblatt der EU – Nummer 2025/40:

Aktuelle Meldungen zur PPWR

Masterclass PPWR: Was kommt auf die Branche zu?

Mit der europäischen Verpackungsverordnung kommt Großes auf die Branche zu. Viele Fragen sind noch offen. Antworten gab es jetzt in der packaging journal Masterclass, die wir vor kurzem gemeinsam mit unserem Partner interzero Recycling Alliance in Berlin, Hamburg, München und Köln veranstaltet haben.

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Herausforderungen der PPWR gemeinsam lösen

Markenhersteller stehen mit der neuen EU-Verpackungsverordnung mehr denn je vor der Herausforderung, ökologisch verantwortungsvoll zu verpacken. Der Druck von Seiten der Verbraucher und des Gesetzgebers steigt. Transparenz und echte Umweltfreundlichkeit sind entscheidend, denn Greenwashing kann fatal sein.

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Webinar zur EU-Verpackungsverordnung PPWR

Das nächste packaging journal Webinar am 23.April gibt einen Überblick über den Stand der Dinge in Sachen EU-Verpackungsverordnung. Experten von interseroh+ informieren insbesondere über neue Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Rezyklateinsatz.

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